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Umsatzsteuer - Dritlland

Verfasst: 29. Jun 2020, 21:18
von xkryptox
Guten Abend,

ich stelle mir gerade die Frage bezüglich der Umsatzsteuer im Drittland. Folgender Fall:
Ich bin ein deutscher Reiseveranstalter und beauftrage einen amerikanischen Rechtsanwalt, einen Fall in Amerika gegen einen ehemaligen Geschäftspartner zu übernehmen.
Dieser Rechtsanfall erreicht ein zufriedenstellendes Ergebnis und stellt mir eine Rechnung i.H.v. 20.000 Euro. Umsatzsteuer ist auf der Rechnung nicht ausgewiesen, da es möglicherweise in den USA keine Ust. gibt.
Wie ist ein solcher Fall nach den deutschen Regeln umsatzsteuerlich zu behandeln?


Danke für die Hilfe

Re: Umsatzsteuer - Dritlland

Verfasst: 30. Jun 2020, 12:54
von Tom998
Ich sehe den Ort der Leistung in DE (§ 3a Abs. 2 UStG) und eine Steuerschuldnerschaft des Leistungsempfängern nach § 13b Abs. 5 S. 1. Vorsteuerabzug nach den allgemeinen Grundsätzen.