mein Geschäftspartner und ich haben eine kleine GbR (mit Sitz in DE) gegründet und sind mittlerweile seit fast einem Jahr aktiv als Kleinunternehmen dabei. Nun haben wir eine umsatzsteuerrechtliche Problematik im E-Commerce Bereich, bei der uns viele Steuerberater keine Auskunft geben können und bei der wir von Spezialisten aufgrund unseres zu geringen Umsatzes abgelehnt werden. Daher hoffen wir, dass wir über dieses Forum zumindest einen ersten Anhaltspunkt kriegen.
Der IST-Zustand:
- Wir verkaufen bedruckte Bekleidung über Plattformen wie Amazon
- Unsere Kunden sind im Moment deutsche Privatkunden
- Unser Produktionspartner, der die Herstellung und den Versand an den Kunden übernimmt, hat ebenfalls seinen Sitz in Deutschland.
Aktuell bezahlen wir unserem Produktionspartner seine Bruttopreise. Die Umsatzsteuer können wir uns nicht zurückholen wegen Kleinunternehmen. An die Kunden weisen wir natürlich auch keine Umsatzsteuer aus.
Soweit so gut. Nun folgt unser zukünftiges Wunschszenario, dass sich je nach Praktikabilität in 2 Varianten aufteilen könnte:
Wunschszenario 1:
- Wir verkaufen bedruckte Bekleidung über Plattformen wie Amazon
- Unsere Privatkunden können nun aus verschiedenen EU-Mitgliedsstaaten sein
- Unser Produktionspartner, der die Herstellung und den Versand an den Kunden übernimmt, hat ebenfalls seinen Sitz in Deutschland.
Person A (Italiener) kauft über Amazon von uns (Deutschland) ein Katzen-T-Shirt. Wir beauftragen unseren Produktionspartner (Deutschland) mit der Erstellung und dem Versand des Produkts. Dieser produziert das T-Shirt und schickt es nach Italien.
Bei diesem Szenario ändert sich lediglich unser Bestimmungsland. Das Ursprungsland ist sowohl für den Verkäufer <-> Kunden - Vertrag als auch für die Produzent <-> Kunden - Lieferung Deutschland. Aus bisherigen Recherchen müssten für uns demnach nur die Lieferschwellenwerte der jeweiligen EU-Staaten relevant sein (EU-Mehrwertsteuerreform ab 2021 mal außer Acht gelassen). Solange wir unterhalb der Lieferschwellen bleiben, führen wir normal unsere Umsatzsteuer in Deutschland ab (die wir praktisch ja nicht abführen wegen Kleinunternehmen). Sobald wir oberhalb der Lieferschwellen sind, müssten wir uns im jeweiligen EU-Mitgliedstaat umsatzsteuerlich registrieren und dort Umsatzsteuern abführen, was hoffentlich ab 2021 zentral über das BZSt in Deutschland über das OSS-Verfahren möglich sein wird.
Ist diese Annahme erst mal korrekt, oder gibt es andere Besonderheiten die wir betrachten müssten bei dieser Konstellation?
Wunschszenario 2:
- Wir verkaufen bedruckte Bekleidung über Plattformen wie Amazon
- Unsere Privatkunden können nun aus verschiedenen EU-Mitgliedsstaaten sein
- Unser Produktionspartner, der die Herstellung und den Versand an den Kunden übernimmt, sitzt nun ebenfalls in verschiedenen EU-Mitgliedsstaaten (z. B. Litauen oder Spanien, etc.)
Person A (Italiener) kauft über Amazon von uns (Deutschland) ein Katzen-T-Shirt. Wir beauftragen unseren Produktionspartner (Spanien) mit der Erstellung und dem Versand des Produkts. Dieser produziert das T-Shirt und schickt es nach Italien.
Bei diesem Szenario ändert sich sehr viel und wir wissen nicht, wie wir jetzt mit unserer Ausgangslage damit umgehen sollen.
- Gelten für uns nach wie vor die Lieferschwellen der EU-Mitgliedsstaaten und müssen wir uns erst nach deren Überschreitung im jeweiligen Land umsatzsteuerlich registrieren?
- Müssen wir uns in dem Beispiel in Spanien umsatzsteuerlich registrieren, weil das Produkt dort hergestellt wurde und aus diesem Land versandt wurde?
Liebe Grüße und bleibt gesund.