Umsatzsteuermodell EU E-Commerce

Ich hab ein Unternehmen und hab eine Frage zu ...
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RoGoGbR
Beiträge: 1
Registriert: 16. Jun 2020, 20:03

Umsatzsteuermodell EU E-Commerce

Beitrag von RoGoGbR »

Guten Abend zusammen,

mein Geschäftspartner und ich haben eine kleine GbR (mit Sitz in DE) gegründet und sind mittlerweile seit fast einem Jahr aktiv als Kleinunternehmen dabei. Nun haben wir eine umsatzsteuerrechtliche Problematik im E-Commerce Bereich, bei der uns viele Steuerberater keine Auskunft geben können und bei der wir von Spezialisten aufgrund unseres zu geringen Umsatzes abgelehnt werden. Daher hoffen wir, dass wir über dieses Forum zumindest einen ersten Anhaltspunkt kriegen.

Der IST-Zustand:
  • Wir verkaufen bedruckte Bekleidung über Plattformen wie Amazon
  • Unsere Kunden sind im Moment deutsche Privatkunden
  • Unser Produktionspartner, der die Herstellung und den Versand an den Kunden übernimmt, hat ebenfalls seinen Sitz in Deutschland.

Aktuell bezahlen wir unserem Produktionspartner seine Bruttopreise. Die Umsatzsteuer können wir uns nicht zurückholen wegen Kleinunternehmen. An die Kunden weisen wir natürlich auch keine Umsatzsteuer aus.

Soweit so gut. Nun folgt unser zukünftiges Wunschszenario, dass sich je nach Praktikabilität in 2 Varianten aufteilen könnte:

Wunschszenario 1:
  • Wir verkaufen bedruckte Bekleidung über Plattformen wie Amazon
  • Unsere Privatkunden können nun aus verschiedenen EU-Mitgliedsstaaten sein
  • Unser Produktionspartner, der die Herstellung und den Versand an den Kunden übernimmt, hat ebenfalls seinen Sitz in Deutschland.
Zur praktischen Veranschaulichung ein simples Beispiel:

Person A (Italiener) kauft über Amazon von uns (Deutschland) ein Katzen-T-Shirt. Wir beauftragen unseren Produktionspartner (Deutschland) mit der Erstellung und dem Versand des Produkts. Dieser produziert das T-Shirt und schickt es nach Italien.

Bei diesem Szenario ändert sich lediglich unser Bestimmungsland. Das Ursprungsland ist sowohl für den Verkäufer <-> Kunden - Vertrag als auch für die Produzent <-> Kunden - Lieferung Deutschland. Aus bisherigen Recherchen müssten für uns demnach nur die Lieferschwellenwerte der jeweiligen EU-Staaten relevant sein (EU-Mehrwertsteuerreform ab 2021 mal außer Acht gelassen). Solange wir unterhalb der Lieferschwellen bleiben, führen wir normal unsere Umsatzsteuer in Deutschland ab (die wir praktisch ja nicht abführen wegen Kleinunternehmen). Sobald wir oberhalb der Lieferschwellen sind, müssten wir uns im jeweiligen EU-Mitgliedstaat umsatzsteuerlich registrieren und dort Umsatzsteuern abführen, was hoffentlich ab 2021 zentral über das BZSt in Deutschland über das OSS-Verfahren möglich sein wird.

Ist diese Annahme erst mal korrekt, oder gibt es andere Besonderheiten die wir betrachten müssten bei dieser Konstellation?

Wunschszenario 2:
  • Wir verkaufen bedruckte Bekleidung über Plattformen wie Amazon
  • Unsere Privatkunden können nun aus verschiedenen EU-Mitgliedsstaaten sein
  • Unser Produktionspartner, der die Herstellung und den Versand an den Kunden übernimmt, sitzt nun ebenfalls in verschiedenen EU-Mitgliedsstaaten (z. B. Litauen oder Spanien, etc.)
Zur praktischen Veranschaulichung ein simples Beispiel:

Person A (Italiener) kauft über Amazon von uns (Deutschland) ein Katzen-T-Shirt. Wir beauftragen unseren Produktionspartner (Spanien) mit der Erstellung und dem Versand des Produkts. Dieser produziert das T-Shirt und schickt es nach Italien.

Bei diesem Szenario ändert sich sehr viel und wir wissen nicht, wie wir jetzt mit unserer Ausgangslage damit umgehen sollen.
  • Gelten für uns nach wie vor die Lieferschwellen der EU-Mitgliedsstaaten und müssen wir uns erst nach deren Überschreitung im jeweiligen Land umsatzsteuerlich registrieren?
  • Müssen wir uns in dem Beispiel in Spanien umsatzsteuerlich registrieren, weil das Produkt dort hergestellt wurde und aus diesem Land versandt wurde?
Wir würden uns sehr freuen, wenn wir hier ein paar Denkanstöße bekommen könnten und sind für jeden Hinweis sehr dankbar.

Liebe Grüße und bleibt gesund.
graberpartner
Beiträge: 2
Registriert: 9. Nov 2020, 15:17

Re: Umsatzsteuermodell EU E-Commerce

Beitrag von graberpartner »

Hallo,

auch wenn der Beitrag bereits etwas älter ist, hoffen wir durch unsere Informationen doch etwas weiter zu helfen, evtl. auch anderen Unternehmen in derselben Situation.

Das besondere an der EU-weiten Versandhandelsregelung gegenüber Privatabnehmern (B2C) ist die Verlagerung der geschuldeten Umsatzsteuer vom Ursprungs- in das Bestimmungsland.
Die Verlagerung betrifft jene Unternehmen, welche im Bestimmungsland der Ware die Lieferschwelle für den grenzüberschreitenden Handel überschreitet.
Die Höhe der Lieferschwelle im einzelnen Mitgliedstaat muss getrennt überprüft werden.

Wird die Lieferschwelle im Land des Abnehmers überschritten, ist das Unternehmen gezwungen sich im Bestimmungsland zu MwSt.-Zwecken zu registrieren und die dort geltende Umsatzsteuer abzuführen.
Aus diesem Grund sind Unternehmen, in den häufigsten Fällen, interessiert die jeweiligen Schwellen nicht zu überschreiten und die MwSt. im Heimatland zu entrichten.

Im genannten „Umsatzsteuermodell EU E-Commerce“ kann die MwSt.-Abrechnung im Heimatland bis zur Überschreitung der Lieferschwelle jedoch nicht erfolgen.
Aufgrund dessen, dass die der Herstellung und die Lieferung vom Produktionspartner übernommen wird, kommt es zu einem sog. Reihengeschäft.
In diesem Fall muss sich das Unternehmen, ab der ersten Lieferungen nach Italien, zu MwSt.-Zwecken in Italien registrieren und mit italienischer MwSt. fakturieren.

Um eine sofortige Registrierungspflicht in Italien zu vermeiden, sollte das Reihengeschäft durchbrochen werden. Der Eigentumsübertrag der Ware, sollte vorab vom Produktionspartner zum Händler erfolgen. Die Lieferung der Ware nach Italien übernimmt der Händler selber.

Der genannte Vorschlag wurde nach italienischem Recht ausgearbeitet. Es wurde auf zwei Unternehmen (MwSt.-Subjekte) und eine Privatperson Bezug genommen. Etwaige Sonderbestimmungen der Kleinunternehmen beim innergemeinschaftlichen Versandhandel laut deutschem Recht können nicht berücksichtigt werden.

Zur Erstellung eines Angebotes für ein rechtlich verbindliches Gutachten, melden Sie sich bitte bei uns unter 0039 0474 572900 oder Mail info@graber-partner.com. Weitere Informationen zur MwSt.-Registrierung in Italien finden Sie unter https://www.graber-partner.com/de/internationale-unternehmen/direkte-mwst-ust-registrierung-in-italien.html
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