Umsatzsteuer Abführung von Marktplätzen
Verfasst: 11. Jun 2020, 20:09
Schönen Guten Tag,
Ich bin neulich ins Grübeln gekommen welche Steuern eigentlich von Onlinemarktplätzen wie Lieferando und Co. abgeführt werden. Meine erste Informationssuche war
nur mäßig erfolgreich da ich mich schnell im (für mich) Steuer-Chaos wiedergefunden habe.
Fürs Beispiel gehen wir von einer GmBH aus welche über ihre Plattform essen verkauft, nachdem sich nun erste Händler registriert haben werden
erste Bestellungen verarbeitet.
Für die Vermittlung dieses Kaufes (angenommen 100€) entrichtet das Restaurant eine Provision in höhe von 10% an den Plattformbetreiber X.
Für den Kauf fällt nun die Umsatzsteuer an welche letzten Endes vom Restaurant bezahlt werden muss.
Nun zu meiner ersten Frage:
Muss der Plattformbetreiber X diese Umsatzsteuern vorerst einbehalten (Verkäufer erhält Verkaufspreis-10%Provision-Umsatzsteuer)
oder wird diese vom Verkäufer beglichen (Verkäufer erhält Verkaufspreis-10% Provision)? ...sprich wer ist verantwortlich für das Abführen der Umsatzsteuer,
der Kaufvertrag besteht schließlich zwischen Kunde und Verkäufer und nicht zwischen Kunde und Plattform? Bzw.: Muss die Umsatzsteuer auf den Gesamtumsatz welcher über einen Onlinemarktplatz
generiert wird vom Plattformbetreiber oder von den Verkäufern abgeführt werden?
Meine zweite Frage bezieht sich auf die Lieferanten des Unternehmens welche die Ware zum Kunden bringen.
Angenommen diese sind über Rahmenverträge an das Unternehmen gebunden und bekommen pro Lieferung 5€, sind die hier entstehenden Kosten für den
Plattformbetreiber X steuerlich absetzbar, es handelt sich ja schließlich um einen Aufwand!?
Ich bin neu beim Thema Steuern daher bitte ich um Entschuldigung für potenziell falsche Begrifflichkeiten.
Für sämtliche Informationen, Links und Hilfen zum Thema Steuerpflicht von Marktplätzen (aus Plattformseite) wäre ich sehr dankbar.
Vielen Dank und einen schönen Abend!
Ich bin neulich ins Grübeln gekommen welche Steuern eigentlich von Onlinemarktplätzen wie Lieferando und Co. abgeführt werden. Meine erste Informationssuche war
nur mäßig erfolgreich da ich mich schnell im (für mich) Steuer-Chaos wiedergefunden habe.
Fürs Beispiel gehen wir von einer GmBH aus welche über ihre Plattform essen verkauft, nachdem sich nun erste Händler registriert haben werden
erste Bestellungen verarbeitet.
Für die Vermittlung dieses Kaufes (angenommen 100€) entrichtet das Restaurant eine Provision in höhe von 10% an den Plattformbetreiber X.
Für den Kauf fällt nun die Umsatzsteuer an welche letzten Endes vom Restaurant bezahlt werden muss.
Nun zu meiner ersten Frage:
Muss der Plattformbetreiber X diese Umsatzsteuern vorerst einbehalten (Verkäufer erhält Verkaufspreis-10%Provision-Umsatzsteuer)
oder wird diese vom Verkäufer beglichen (Verkäufer erhält Verkaufspreis-10% Provision)? ...sprich wer ist verantwortlich für das Abführen der Umsatzsteuer,
der Kaufvertrag besteht schließlich zwischen Kunde und Verkäufer und nicht zwischen Kunde und Plattform? Bzw.: Muss die Umsatzsteuer auf den Gesamtumsatz welcher über einen Onlinemarktplatz
generiert wird vom Plattformbetreiber oder von den Verkäufern abgeführt werden?
Meine zweite Frage bezieht sich auf die Lieferanten des Unternehmens welche die Ware zum Kunden bringen.
Angenommen diese sind über Rahmenverträge an das Unternehmen gebunden und bekommen pro Lieferung 5€, sind die hier entstehenden Kosten für den
Plattformbetreiber X steuerlich absetzbar, es handelt sich ja schließlich um einen Aufwand!?
Ich bin neu beim Thema Steuern daher bitte ich um Entschuldigung für potenziell falsche Begrifflichkeiten.
Für sämtliche Informationen, Links und Hilfen zum Thema Steuerpflicht von Marktplätzen (aus Plattformseite) wäre ich sehr dankbar.
Vielen Dank und einen schönen Abend!