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Natürlich....sind die hier entstehenden Kosten für den Plattformbetreiber X steuerlich absetzbar, es handelt sich ja schließlich um einen Aufwand!?
Vielen Dank für deine Antwort! Hat mir bereits geholfen!Da muss man sich die (vermuteten) umsatzsteuerlichen Leistungsbeziehungen zwischen Gastronom (G), Vermittler (V), Endkunde (E) und Lieferant (L) ansehen:
a) Vermittlung des Endkunden: Leistung des V an den G
b) Verkauf der Speise: Lieferung des G an E
c) Transport zum E: Leistung des L an den V
a) V zahlt Umsatzsteuer auf seine Leistung, G hat Vorsteuerabzug
b) G zahlt Umsatzsteuer aus der Lieferung an E
c) L zahlt Umsatzsteuer aus der Leistung an V, V hat Vorsteuerabzug
Abschließend könnte man das aber erst nach Kenntnis aller vertraglichen Vereinbarungen beurteilen.
Natürlich....sind die hier entstehenden Kosten für den Plattformbetreiber X steuerlich absetzbar, es handelt sich ja schließlich um einen Aufwand!?
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