Hallo!
unser Unternehmen verkauft ein digitales Produkt B2C weltweit. Aktuell haben wir allerdings das Problem, dass wir eine Lösung für die Umsatzsteuer an Drittländern benötigen. Da die Anzahl an Drittländern recht hoch ist und wir noch wenig Umsätze erzielen, ist der bürokratische Aufwand in jedem Land einzeln eine "Vereinbarung" zu treffen nicht im Verhältnis des potentiellen Gewinns.
Demnach die Fragen:
1) Gibt es eine Lösung, die für umsatzgeringe Unternehmen den Verkauf an Drittländer ermöglicht, ohne einen großen bürokratischen Aufwand zu betreiben?
2) Wenn wir keine Umsatzsteuer vom Käufer aus dem Drittland in Rechnung stellen, inwiefern ist dies illegal im Bezug auf deutschem Recht?
Liebe Grüße
Chris
Umsatzsteuer in Drittländern
Re: Umsatzsteuer in Drittländern
Wie wär's denn mit der Kleinunternehmer-Regel? Damit bist Du gänzlich umsatzsteuerbefreit....
da Du "umsatzgeringes Unternehmen" nicht näher spezifiziert hast kann man schlecht eine qualifizeirte Antwort auf Deine Frage geben....
Gruss
Andi
da Du "umsatzgeringes Unternehmen" nicht näher spezifiziert hast kann man schlecht eine qualifizeirte Antwort auf Deine Frage geben....
Gruss
Andi