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Pauschalierend auf Regelbesteuerung + Rechnung

Verfasst: 31. Mär 2020, 15:54
von sunshineh
Hallo
wenn man bis jetzt pauschalierend war und ist nun ab 3/2020 optierend, welchen MwSt.-Betrag muss man nun bei Erntegut angeben, das im Sep2019 verkauft wurde und für das die Rechnung nun am 31.3.2020 geschrieben wird?

Re: Pauschalierend auf Regelbesteuerung + Rechnung

Verfasst: 31. Mär 2020, 23:34
von Severina
Na, das nenne ich mal eine ausführliche Sachverhaltsschilderung :D

Umsatzsteuer entsteht - völlig unabhängig von einer Rechnung - immer in dem Voranmeldungszeitraum, in dem die Leistung erbracht wurde.

Wenn das Erntegut also tatsächlich im September 2019 in die Verfügungsmacht des Käufers gelangt ist - was nicht der Fall ist, wenn es dort nur eingelagert wurde um es zu einem späteren Zeitpunkt abrechnen zu lassen, in der Regel daran erkennbar, dass Lagergeld gezahlt werden muss - dann muss die Rechnung mit 10,7 % ausgestellt werden. Dabei sollte das Lieferdatum - ohnehin eine Pflichtangabe auf der Rechnung - nicht vergessen werden.

Sie haben übrigens nicht ab 03/2020 optiert, das ist nicht möglich, das bezieht sich immer auf ein ganzes Kalenderjahr.