Rundungsdifferenzen bei 1- und 2-Cent-Rechnungen, wie richtig versteuern?

Ich hab ein Unternehmen und hab eine Frage zu ...
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elsternzuechter
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Registriert: 26. Feb 2020, 17:35

Rundungsdifferenzen bei 1- und 2-Cent-Rechnungen, wie richtig versteuern?

Beitrag von elsternzuechter »

Hallo alle zusammen,

ich ziehe gerade in Erwägung, als Misbrauchsschutz für einen normalerweise kostenlosen Onlinedienst in bestimmten Fällen eine Schutzgebühr von 1-2 Cent brutto zu berechnen. D. h. es würde bei mir einen automatisierten Workflow geben, der fortlaufend Rechnungen i. H. v. 1 oder 2 Cent (brutto) erzeugt, die dann per Überweisung bezahlt werden müssten.

Nun stellt sich hierbei die Frage, wie ein solcher Vorgang steuerrechtlich zu behandeln wäre.

Zunächst wäre da die Umsatzsteueranmeldung.

Beispiel: Ich habe 6 Rechnungen erstellt. Auf jeder dieser Rechnungen sind ein Bruttobetrag von 1 Cent, ein Nettobetrag von 1 Cent (gerundet) und 0 Cent USt (gerundet) ausgewiesen. (Die Zahlen sind nur ein Rechenbeispiel, in der Praxis wird es um höhere Beträge gehen.) Mit welchen Zahlen muss ich dann die Elster füttern? Denkbare Varianten wären:

a) Ich addiere die Nettobeträge und die Umsatzsteuer. Dann komme ich auf eine Bemessungsgrundlage von 6 Cent und 0 Cent USt.
b) Ich addiere die Nettobeträge, trage diese als Bemessungsgrundlage ein und zahle darauf 19% USt. Dann habe ich 6 Cent Bemessungsgrundlage und 1 Cent USt.
c) Ich addiere die Bruttobeträge der Rechnungen und berechne aus der Summe die Berechnungsgrundlage und die USt. Dann habe ich 5 Cent Bemessungsgrundlage und 1 Cent USt.

Welche dieser Varianten ist jetzt die Richtige?

Zweites Problem wäre dann noch die Rechnungserstellung. Ein Teil der Kunden würde im Ausland sitzen, d. h. ich würde prinzipiell das volle Programm mit Inlandsteuersatz 19%, Mini-One-Stop-Shop (MOSS) mit allen in Europa vorkommenden Steuersätzen, Steuerschuldverlagerung (EU) und Drittlandumsätzen an der Backe haben.

Meine Frage hierzu wäre jetzt: Wenn der auf der Rechnung auszuweisende Steuerbetrag rundungsbedingt 0 beträgt, muss ich dann überhaupt noch erheben (und auf der Rechnung ausweisen), welcher Besteuerungsmodus und welcher Steuersatz zur Anwendung kommen? Oder kann ich einfach auf die Erhebung dieser Informationen verzichten, weil am Ende sowieso 0 rauskommt?

Letztere Variante wäre buchhalterisch wesentlich einfacher, weil ich 1- und 2-Cent-Rechnungen dann als „rundungsbedingt umsatzsteuerfrei“ buchen könnte, während sich die andere Option ziemlich bescheuert anfühlt, weil ich dann z. B. im Fall der Steuerverlagerung Rechnungen ausstellen würde, in denen dann drinsteht, dass der Kunde 0 Cent an sein Finanzamt zahlen soll. :?

Hat jemand Ideen?
elsternzuechter
Beiträge: 6
Registriert: 26. Feb 2020, 17:35

Re: Rundungsdifferenzen bei 1- und 2-Cent-Rechnungen, wie richtig versteuern?

Beitrag von elsternzuechter »

Meine dritte Frage wäre dann noch, wie ich beim MOSS die Umsatzsteueranmeldung machen muss, d. h. gelten da die gleichen Rundungsregeln wie bei normalen Inlandsumsätzen oder muss ich da nochmal anders rechnen?
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