Handhabung Übergang zur Regelbesteuerung

Ich hab ein Unternehmen und hab eine Frage zu ...
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BellaLuna
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Registriert: 23. Jan 2020, 20:49

Handhabung Übergang zur Regelbesteuerung

Beitrag von BellaLuna »

Ich war 2019 Kleinunternehmer, habe aber in diesem Gründungsjahr die Umsatzgrenze bereits unerwartet überschritten. Laut Rücksprache mit dem Finanzamt muss ich monatliche Voranmeldungen abgeben.

Ich verkaufe u.a. digitale Illustrationen über ein Portal bzw stelle diese zum Verkauf zur Verfügung. Dieses Portal tritt dem Kunden über als Verkäufer auf, stellt auch Rechnungen aus und zahlt mir monatlich eine Ausschüttung abzüglich einer Provision. Bei Kleinunternehmern wird der Nettobetrag ausgezahlt, die 19% Umsatzsteuer führt das Portal dann vorher ab. Ist man Regelbesteuerter, bekommt man Bruttobeträge und führt die Ust. selbst ab.

So weit, so gut. Jetzt habe ich im Januar eine Abrechnung und Auszahlung bekommen über 500,- Euro. Diese Umsätze sind im Dezember angefallen bzw. im Dezember von den Käufern bezahlt worden. Da ich 2019 noch Kleinunternehmer war, wurde mir von dem Portal eine Nettoabrechnung gestellt und auch der Nettobettag ausgezahlt. Für die EÜR ist ja der Zeitpunkt des Geldflusses maßgeblich. Ich buche diesen Umsatz also für Januar 2020.
Was aber ist hier mit der Umsatzsteuer? Das Portal hat diese ja bereits abgeführt, ich habe den Nettobetrag bekommen. Wie handhabe ich diese Abrechnung nun bei meiner Umsatzsteuervoranmeldung für den Januar 2020? Kann ich diese als “Steuerfreie Einnahme” angeben? Anders ist es ja kaum möglich, da auf meiner Abrechnung auch gar keine USt. ausgewiesen ist.
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