Hallo Zusammen,
ich habe arbeite als Freelancer mit einem Einzelgewerbe und werde dieses Jahr einen Umsatz von 50.000€ überschreiten. Damit bin ich nächstes Jahr umsatzsteuerpflichtig und frage mich, wann ich das erste mal Umsatzsteuer auf meine Rechnung schlagen muss: Ich werde am 31.12.2019 eine Rechnung an einen Kunden stellen, welche dann Anfang 2020 bezahlt werden wird.
Also Rechnungstellung 2019, Bezahlung der Rechnung in 2020. Muss ich (nach Zuflussprinzip?) auf diese Rechnung bereits Umsatzsteuer drauf schlagen?
Beste Grüße
flash
Umsatzsteuer-Pflicht ab 2020 und Rechnung am 31.12.2019 -> Zuflussprinzip?
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Re: Umsatzsteuer-Pflicht ab 2020 und Rechnung am 31.12.2019 -> Zuflussprinzip?
A 19.5 UStAE Wechsel der Besteuerungsform:
(1) Umsätze, die der Unternehmer vor dem Übergang zur Regelbesteuerung ausgeführt hat, fallen auch dann unter § 19 Abs. 1 UStG, wenn die Entgelte nach diesem Zeitpunkt vereinnahmt werden.
(2) Umsätze, die der Unternehmer nach dem Übergang ausführt, unterliegen der Regelbesteuerung.
(1) Umsätze, die der Unternehmer vor dem Übergang zur Regelbesteuerung ausgeführt hat, fallen auch dann unter § 19 Abs. 1 UStG, wenn die Entgelte nach diesem Zeitpunkt vereinnahmt werden.
(2) Umsätze, die der Unternehmer nach dem Übergang ausführt, unterliegen der Regelbesteuerung.