Hallo Zusammen,
Wenn ich als eingetragener Kaufmann in ein Drittland Ware verkaufe, muss/kann ich mit einem Hinweis in der Rechnung auf Umsatzsteuerfreiheit wegen Ausfuhrlieferung wirklich keine Umsatzsteuer abführen? vgl. § 4 Nr. 1 Buchstabe a i. V. m. § 6 Umsatzsteuergesetz - UStG
Ich lese immer wieder viel darüber dass es nur für Unternehmen an Unternehmen gilt. Dann les ich wieder die Meinung dass es keine Rolle spielt wer der Abnehmer ist. Ich bin etwas verunsichert.
Welche Dokumente werden benötigt um die Ausfuhr dem Finanzamt gegenüber anzuzeigen? (Paketversand)
Wer könnte das beantworten?
Viele Grüße,
Dominic
Umsatzsteuerbefreite Ausfuhrlieferung an Endkunden
Re: Umsatzsteuerbefreite Ausfuhrlieferung an Endkunden
Solange Du selber versendest, ja, §6 Abs.1 Nr.1 UStG.Hi2u123 hat geschrieben: muss/kann ich mit einem Hinweis in der Rechnung auf Umsatzsteuerfreiheit wegen Ausfuhrlieferung wirklich keine Umsatzsteuer abführen? vgl. § 4 Nr. 1 Buchstabe a i. V. m. § 6 Umsatzsteuergesetz - UStG
Verwechselst Du da was mit der innergemeinschaftlichen Lieferung, §6a UStG?Hi2u123 hat geschrieben: Ich lese immer wieder viel darüber dass es nur für Unternehmen an Unternehmen gilt.
§6a Abs.1 UStG
Eine innergemeinschaftliche Lieferung (§ 4 Nr. 1 Buchstabe b) liegt vor, wenn bei einer Lieferung die folgenden Voraussetzungen erfüllt sind:
...
2.
der Abnehmer ist
a)
ein Unternehmer, der den Gegenstand der Lieferung für sein Unternehmen erworben hat,
...
Siehe §10 UStDV und A6.7 UStAE.Hi2u123 hat geschrieben: Welche Dokumente werden benötigt um die Ausfuhr dem Finanzamt gegenüber anzuzeigen? (Paketversand)
taxpert
"I'm the taxman and you are working for no one but me!
Taxman, The Beatles, Album Revolver
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Re: Umsatzsteuerbefreite Ausfuhrlieferung an Endkunden
Danke, das hat Klarheit geschaffen!