Unberechtigter Steuerausweis als Kleinunternehmer

Ich hab ein Unternehmen und hab eine Frage zu ...
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eazy
Beiträge: 2
Registriert: 8. Nov 2019, 18:54

Unberechtigter Steuerausweis als Kleinunternehmer

Beitrag von eazy »

Hallo Zusammen,

Ich bin nebenbei selbstständig mit Kleinunternehmerregelung als Model tätig. Die Aufträge werden von meiner Agentur vermittelt, die auch die Rechnungen für mich schreiben (dabei wird das Geld von den Kunden zunächst an meine Agentur überwiesen und mir wird auf Wunsch entsprechend das Geld ausgezahlt).
Die ersten Rechnungen (zurückgehend auf Anfang diesen Jahres) wurden mit MwSt ausgewiesen. Daraufhin hatte ich meine Agentur darauf hingewiesen, dass ich als Kleinunternehmer tätig bin und somit wurden die letzten Rechnungen dann ohne MwSt und mit Hinweis auf Kleinunternehmerregelung ausgewiesen.
Nun habe ich das Problem, dass ich einerseits Rechnungen mit MwSt und andererseit welche ohne MwSt habe. Deswegen habe ich beim Finanzamt angerufen, wo mir gesagt wurde, dass entweder die Rechnungen mit MwSt auf Rechnungen ohne MwSt korrigiert werden müssen oder eben umgekehrt, aber auf jeden Fall so, dass alles einheitlich ist.
Dies teilte ich dann auch meiner Agentur mit, die mir allerdings ausdrücklich sagten, dass die Rechnungen im Nachhinein nicht geändert werden können, da die Kunden die Rechnungen ja schon so bezahlt hätten.

Jetzt frage ich mich, ob
1) es wirklich keine andere Möglichkeit gibt, außer die Rechnungen entsprechend anzupassen
2) man abschätzen kann, was für zusätzliche Kosten (z.B. Schadensersatz oder "Verwaltungsgebühren") bei Änderung der Rechnungen auf mich zukommen würden.

Den Fehler bei der ganzen Sache sehe ich da bei mir, da ich meiner Agentur nur anfangs mündlich über mein Vorhaben der Kleinunternehmerregelung informiert habe, allerdings nicht nochmal explizit schriftlich.

Vielen Dank und mit freundlichen Grüßen
Tom998
Beiträge: 549
Registriert: 30. Aug 2019, 07:51

Re: Unberechtigter Steuerausweis als Kleinunternehmer

Beitrag von Tom998 »

Die Rechnungen müssen nicht zwingend korrigiert werden. Die zu Unrecht ausgewiesene Umsatzsteuer muss jedoch an das FA abgeführt werden (§ 14c UStG), die Kunden haben keinen Vorsteuerabzug.
eazy
Beiträge: 2
Registriert: 8. Nov 2019, 18:54

Re: Unberechtigter Steuerausweis als Kleinunternehmer

Beitrag von eazy »

Moin, erstmal danke für deine Antwort!
Welche Konsequenzen hat denn das für meine Kleinunternehmerregelung und was würde dadurch noch an zusätzlichem Papieraufwand anfallen?
elsternzuechter
Beiträge: 6
Registriert: 26. Feb 2020, 17:35

Re: Unberechtigter Steuerausweis als Kleinunternehmer

Beitrag von elsternzuechter »

eazy hat geschrieben: 10. Nov 2019, 12:46 Moin, erstmal danke für deine Antwort!
Welche Konsequenzen hat denn das für meine Kleinunternehmerregelung und was würde dadurch noch an zusätzlichem Papieraufwand anfallen?
Also wenn du den Weg gehst, dass du die Rechnungen so stehen lässt, hast du halt einen fiskalischen Nachteil an der Backe. Das Geld, was du an den Fiskus abführen musst, geht dir flöten. Mehr nicht.

Ich würde es an deiner Stelle vorziehen, wenn die Rechnungen korrigiert werden.

Die Behauptung der Agentur, dass die Rechnungen nicht mehr geändert werden könnten, ist Unfug.

Außerdem finde ich es etwas unprofessionell, dass die Agentur einfach so Rechnungen rausschickt, obwohl dein USt-Status unklar ist. Normalerweise würde man erst klären, ob Kleinunternehmerstatus besteht oder nicht und dann können die Rechnungen rausgehen.
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