Onlineshop

Ich hab ein Unternehmen und hab eine Frage zu ...
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Nase
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Registriert: 6. Nov 2019, 15:26

Onlineshop

Beitrag von Nase »

Hallo Zusammen,

ich bin mir nicht sicher ob ich hier mit meiner Frage in der richtigen Kategorie bin, aber ich frag einfach mal.

Ich soll für eine Gruppe von Designern einen Onlineshop (bei spreadshirt.com) aufbauen und betreiben. Aus urheberrechtlicher Sicht sind wir uns einig das der Shop-Inhaber lieber einer der Designer bzw. deren Unternehmen sein soll. Ich werde über eine prozentuale Beteiligung je verkauften Design bezahlt. Soweit so gut.

Jetzt ist es so das ich auch die gesamte Buchhaltung übernehmen soll. Heist die Einnahmen entsprechend der verkauften Designs an die jeweiligen Designer weiter zu geben. Unsere Idee ist die Einnahmen auf mein Geschäftskonto (Kleinunternehmerregelung) eingehen zu lassen. Die Designer würden dann entsprechend Rechnung an mich stellen und ich würde das Geld dann von meinem Konto überweisen. Das Problem ist nur das auf den Rechnungen von spreadshirt immer der Name des Shop-Inhabers und nicht meiner steht. Ich hätte also keinerlei Rechnung die den Geldeingang an mich belegt und (vor allem) keinerlei steuerlichen Nachweis.

Wie kann man so etwas lösen. Oder ist das ganze Konstrukt steuerlich eher fragwürdig?

LG
Nase
Ben
Beiträge: 5
Registriert: 16. Sep 2017, 21:58

Re: Onlineshop

Beitrag von Ben »

Zitat:"Aus urheberrechtlicher Sicht sind wir uns einig das der Shop-Inhaber lieber einer der Designer bzw. deren Unternehmen sein soll."

Wieso das? Die Urheberrechte beziehen sich doch sicher auf die Produkte / Produktnamen und nicht auf die Vertriebsart. Oder soll der Shopname geschützt werden?

Wenn der Betreiber des Shops ein Designer oder dessen Unternehmen ist, stehen Sie in einem Dienstvertragsverhältnis mit den Betreibern. Sie machen Ihre Aufgaben und erhalten dafür ein Honorar, in dem Fall eine Provision. Dafür stellen Sie den Betreibern eine Rechnung. Bemessungsgrundlage z.B. X% vom Umsatz und ggf. Honorar für sonstige Dienstleistungen.

Was die Behandlung der Verkaufserlöse angeht, würde ich mal zum Thema "Handeln auf fremde Rechnung" und "Handeln im fremden Namen" sowie "Kommisionsgeschäfte" googeln. Ggf. könnten Sie den Shop betreiben und die Produkte auf Kommision verkaufen.

M.E. können die Designer Ihnen keine Rechnung für Erlöse stellen, die ihre (der Designer) eigenen sind.
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