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Vorsteuerabzug?

Verfasst: 8. Okt 2019, 09:54
von Sanne1203
Hallo zusammen,

ich habe folgenden Sachverhalt:

während einer 3-tägigen Büroleitertagung der Firma X sind die Büroleiter (alles Arbeitnehmer von X) an 2 Abenden lecker essen gegangen.

Spricht irgendwas gegen einen Vorsteuerabzug aus diesen beiden Rechnungen, wenn X ganz normal ansonsten vorsteuerabzugsberechtigt ist???

Lohnsteuerlich sind die beiden Essen meines Erachtens weder als Betriebsveranstaltung noch als Arbeitsessen anzusehen.
Ich könnte eines der Essen innerhalb der 44€-Freigrenze als lohnsteuerfrei belassen und das andere Essen nach § 37b EStG pauschal besteuern.

Vielen Dank schon mal für Eure Hilfe...

Re: Vorsteuerabzug?

Verfasst: 8. Nov 2019, 01:06
von Ben
habe dazu folgendes gefunden:Der BFH hat mit Urteil vom 10.2.2005 entschieden, dass entgegen der ertragsteuerlichen Regelung die Vorsteuer in vollem Umfang abziehbar ist.
Vielleicht hilft es.

Re: Vorsteuerabzug?

Verfasst: 8. Nov 2019, 09:37
von Severina
Ben hat geschrieben: 8. Nov 2019, 01:06 habe dazu folgendes gefunden:Der BFH hat mit Urteil vom 10.2.2005 entschieden, dass entgegen der ertragsteuerlichen Regelung die Vorsteuer in vollem Umfang abziehbar ist.
Vielleicht hilft es.
Nein, tut es nicht. Das bezieht sich auf klassische Bewirtungskosten, solche liegen aber bei der Bewirtung eigener Arbeitnehmer nicht vor.