Hallo zusammen,
ich habe folgenden Sachverhalt:
während einer 3-tägigen Büroleitertagung der Firma X sind die Büroleiter (alles Arbeitnehmer von X) an 2 Abenden lecker essen gegangen.
Spricht irgendwas gegen einen Vorsteuerabzug aus diesen beiden Rechnungen, wenn X ganz normal ansonsten vorsteuerabzugsberechtigt ist???
Lohnsteuerlich sind die beiden Essen meines Erachtens weder als Betriebsveranstaltung noch als Arbeitsessen anzusehen.
Ich könnte eines der Essen innerhalb der 44€-Freigrenze als lohnsteuerfrei belassen und das andere Essen nach § 37b EStG pauschal besteuern.
Vielen Dank schon mal für Eure Hilfe...
Vorsteuerabzug?
Re: Vorsteuerabzug?
habe dazu folgendes gefunden:Der BFH hat mit Urteil vom 10.2.2005 entschieden, dass entgegen der ertragsteuerlichen Regelung die Vorsteuer in vollem Umfang abziehbar ist.
Vielleicht hilft es.
Vielleicht hilft es.
Re: Vorsteuerabzug?
Nein, tut es nicht. Das bezieht sich auf klassische Bewirtungskosten, solche liegen aber bei der Bewirtung eigener Arbeitnehmer nicht vor.