Und wie verhält es sich, wenn ich es am 27.10. abnehme, aber ein Zahlungsziel bis 19.11. habe?Wenn Sie das Werk am 17.11. abnehmen, ist der Vorsteuerabzug in der VA November möglich.
Und noch etwas spezielles:
Wie verhält es sich, wenn ich auf Portalen sog. Credits kaufe, die ich dann gegen Dienstleistungen oder digitale Güter eintauschen kann?
Beispiel: Ich kaufe für 100.000€ Credits auf einer Foto-Börse (istockphoto, Fotolia o.ä.), auf der ich Lizenzen von Bildern und Grafiken erwerben kann. Zählt das Vergeben von Credits als erbrachte Leistung bzw. wird sowas vom FA anerkannt? Man erwirbt dort ja nicht direkt die Dateien, sondern muss dieses über die Credits machen. Ist wahrscheinlich wieder so ein Sonderfall.
Ähnlich ist es ja auch auf den Jahrmärkten: Man kauft sich diese Chips und kann diese dann für das Riesenrad nutzen. An welchem Punkt ist da die Leistung des Anbieters erfüllt?
Danke