Umsatzsteuerrückerstattung

Ich hab ein Unternehmen und hab eine Frage zu ...
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Neuling2019
Beiträge: 8
Registriert: 2. Okt 2019, 10:10

Re: Umsatzsteuerrückerstattung

Beitrag von Neuling2019 »

Ok....es macht langsam Klick ;) Vielen Dank für Deine tollen Informationen!
Wenn Sie das Werk am 17.11. abnehmen, ist der Vorsteuerabzug in der VA November möglich.
Und wie verhält es sich, wenn ich es am 27.10. abnehme, aber ein Zahlungsziel bis 19.11. habe?

Und noch etwas spezielles:

Wie verhält es sich, wenn ich auf Portalen sog. Credits kaufe, die ich dann gegen Dienstleistungen oder digitale Güter eintauschen kann?

Beispiel: Ich kaufe für 100.000€ Credits auf einer Foto-Börse (istockphoto, Fotolia o.ä.), auf der ich Lizenzen von Bildern und Grafiken erwerben kann. Zählt das Vergeben von Credits als erbrachte Leistung bzw. wird sowas vom FA anerkannt? Man erwirbt dort ja nicht direkt die Dateien, sondern muss dieses über die Credits machen. Ist wahrscheinlich wieder so ein Sonderfall.

Ähnlich ist es ja auch auf den Jahrmärkten: Man kauft sich diese Chips und kann diese dann für das Riesenrad nutzen. An welchem Punkt ist da die Leistung des Anbieters erfüllt?

Danke ;)
Tom998
Beiträge: 549
Registriert: 30. Aug 2019, 07:51

Re: Umsatzsteuerrückerstattung

Beitrag von Tom998 »

Und wie verhält es sich, wenn ich es am 27.10. abnehme, aber ein Zahlungsziel bis 19.11. habe?
Soll das der identische Sachverhalt wie vorher sein? Wenn der Fliesenleger am 17.11. fertig ist, können Sie am 27.10. denklogisch nicht abnehmen, sondern frühestens am 17.11.
Wie verhält es sich, wenn ich auf Portalen sog. Credits kaufe, die ich dann gegen Dienstleistungen oder digitale Güter eintauschen kann?
Umsatzsteuerlich passiert erstmal nichts, da der Anbieter noch keine Leistung erbracht hat.
Man kauft sich diese Chips und kann diese dann für das Riesenrad nutzen. An welchem Punkt ist da die Leistung des Anbieters erfüllt?
Wenn Sie wieder aussteigen?
Neuling2019
Beiträge: 8
Registriert: 2. Okt 2019, 10:10

Re: Umsatzsteuerrückerstattung

Beitrag von Neuling2019 »

Hallo Tom,

ich war mit der Familie im Kurzurlaub... Vielen Dank für Deine Antworten.
Soll das der identische Sachverhalt wie vorher sein? Wenn der Fliesenleger am 17.11. fertig ist, können Sie am 27.10. denklogisch nicht abnehmen, sondern frühestens am 17.11.
Es war so gemeint, dass der Fliesenleger bereits am 27.10. fertig ist, dass das Zahlungsziel jedoch zum 19.11. vereinbart wurde.
Tom998
Beiträge: 549
Registriert: 30. Aug 2019, 07:51

Re: Umsatzsteuerrückerstattung

Beitrag von Tom998 »

Dann gilt wieder der Grundsatz, dass Zahlung für den Vorsteuerabzug nicht notwendig ist.
Neuling2019
Beiträge: 8
Registriert: 2. Okt 2019, 10:10

Re: Umsatzsteuerrückerstattung

Beitrag von Neuling2019 »

Hallo Tom,

ich hatte Dir eine private Nachricht geschrieben. Hast Du sie gesehen?

Danke und Gruß
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