Kleinunternehmerregelung rückwirkend aufheben

Ich hab ein Unternehmen und hab eine Frage zu ...
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Bauing
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Registriert: 25. Sep 2019, 19:31

Kleinunternehmerregelung rückwirkend aufheben

Beitrag von Bauing »

Hallo,

Ich verkaufe online über Print-On-Demand Plattformen Produkte und bekomme somit nur eine Provision ausgezahlt.
Aufgrund des Reverse-Charge-Verfahren und vielen Ausgaben im Ausland ( Facebook und Amazon Werbekosten, Online-Software usw.) lohnt sich die KU für mich nicht.

Nun zu meinen Fragen:

1. Wenn ich rückwirkend die KU-Regelung aufhebe, muss ich mir die Provisionen in Zukunft Brutto auszahlen lassen, richtig?

2. Falls ja, würde das heißen, ich müsste mir bei allen bereits ausgezahlten Provisionen die Umsatzsteuer noch zusätzlich auszahlen lassen?

3. Gibt es für den Wechsel zur Regelbesteuerung ein Formular oder reicht es dem Finanzamt einfach Bescheid zu geben?

Danke schon mal für eure Hilfe. Ich hoffe ihr könnt bei mir ein wenig Licht ins dunkle bringen.

Liebe Grüße
Bauing
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