Hallo zusammen,
leider werde ich auf die Schnelle im Netz nicht ganz schlau. Vlt. kann hier jemand helfen?
Angenommen Person A mietet sich eine Internetpräsenz mit einem Onlineshop.
Für diesen Shop zahlt A einen Betrag X + 19% Mwst. als monatliche Gebühr.
In diesem Shop werden ausschließlich Produkte verkauft welche differenzbesteuert sind.
Von dieser Differenz werden monatlich die 19% Umsatzsteuer abgeführt.
Frage: Dürfen die 19% auf die monatliche Gebühr als Vorsteuer gezogen werden?
Vielen Dank.