Hallo,
ich habe vor nun mehr als 13 Jahren einer recht hohen Umsatzsteuer-Forderung widersprochen, die seiner Zeit vom Finanzamt für mein Gastrogewerbe geschätzt wurde (lange Geschichte - Steuerberater hat Mist gemacht). Mir wurde damals gesagt, ich solle mich diesbezüglich nicht mehr melden, sondern warten, bis sich das FA bei mir meldet.
Da ich bis heute keine Antwort und somit auch keine konkrete Entscheidung von Seiten des FA erhalten habe, weiß ich nicht, ob die Verjährungsfrist abgelaufen ist oder ob sie unterbrochen wurde, bzw. ob sie, dadurch daß ich auf eine Entscheidung warten sollte, nie begonnen hat und ich immernoch mit einer Forderung rechnen muß.
Für eine Antwort bin ich sehr dankbar!
Ivica
Verjährung Ja oder Nein?
Re: Verjährung Ja oder Nein?
Wer hat gesagt, dass sie sich nicht mehr melden sollen? Der Steuerberater oder das Finanzamt?
Wurde beim Finanzamt Einspruch eingereicht? Wenn ja, Warum gab es noch keine Entscheidung? Ein Einspruchsverfahren ist normaler weise in spätestens 1- 2 Jahren erledigt. Gibt natürlich auch Ausnahmen.
Wurde beim Finanzamt Einspruch eingereicht? Wenn ja, Warum gab es noch keine Entscheidung? Ein Einspruchsverfahren ist normaler weise in spätestens 1- 2 Jahren erledigt. Gibt natürlich auch Ausnahmen.
Re: Verjährung Ja oder Nein?
Hallo und danke für die Antwort,
das Finanzamt hatte mir das gesagt. Und ein Einspruch in dem Sinne wurde nicht eingereicht, weil ich da im Schock direkt hingegangen bin und mit dem Zuständigen persönlich geredet hatte.
Also: nachdem das FA plötzlich mit einer utopischen Schätzung ankam, habe ich dem dafür Zuständigen damals erklärt, daß ich alles genau so gemacht und bezahlt habe, wie der Steuerberater es mir gesagt hatte, pünktlich, regelmäßig und in voller Höhe und dass die Schätzung völlig unrealistisch sei.
(Ich hatte sogar angeboten, weil ich so aus den Socken war, einen gewissen Teil der Summe sofort zu bezahlen, nur damit das Thema vom Tisch ist, obwohl die Forderung meiner Meinung nach völlig ungerechtfertigt war)
Daraufhin sagte er mir, wie im ersten Post beschrieben, er würden das überprüfen lassen, ich solle sie diesbezüglich nicht mehr anschreiben, sie würden sich bei mir melden.
Wie gesagt, das ist jetzt 13 Jahre her und es wäre echt beruhigend zu wissen, ob und wann das Thema spätestens verjährt ist.
Würde ungerne das FA direkt fragen und ein Jahr vor einer Verjährung, oder so, im Wespennest rumstochern...
das Finanzamt hatte mir das gesagt. Und ein Einspruch in dem Sinne wurde nicht eingereicht, weil ich da im Schock direkt hingegangen bin und mit dem Zuständigen persönlich geredet hatte.
Also: nachdem das FA plötzlich mit einer utopischen Schätzung ankam, habe ich dem dafür Zuständigen damals erklärt, daß ich alles genau so gemacht und bezahlt habe, wie der Steuerberater es mir gesagt hatte, pünktlich, regelmäßig und in voller Höhe und dass die Schätzung völlig unrealistisch sei.
(Ich hatte sogar angeboten, weil ich so aus den Socken war, einen gewissen Teil der Summe sofort zu bezahlen, nur damit das Thema vom Tisch ist, obwohl die Forderung meiner Meinung nach völlig ungerechtfertigt war)
Daraufhin sagte er mir, wie im ersten Post beschrieben, er würden das überprüfen lassen, ich solle sie diesbezüglich nicht mehr anschreiben, sie würden sich bei mir melden.
Wie gesagt, das ist jetzt 13 Jahre her und es wäre echt beruhigend zu wissen, ob und wann das Thema spätestens verjährt ist.
Würde ungerne das FA direkt fragen und ein Jahr vor einer Verjährung, oder so, im Wespennest rumstochern...
Re: Verjährung Ja oder Nein?
Wenn kein Einspruch vorliegt, ist der Fall nicht mehr änderbar.
Hinsichtlich einer Zahlungsforderung, so verjährt diese nach 5 Jahren, wenn keine unterbrechende Maßnahme getroffen wird.
Hinsichtlich einer Zahlungsforderung, so verjährt diese nach 5 Jahren, wenn keine unterbrechende Maßnahme getroffen wird.
Re: Verjährung Ja oder Nein?
Hmm ja, jetzt klingts irgendwie logisch. Da offiziell die Forderung vom FA der letzte Stand der Dinge ist, die aber in 13 Jahren nie mehr eingefordert wurde und ich auch nichts mehr erhalten habe, was evtl. als unterbrechende Maßnahme geltend gemacht werden könnte, hieße das ja, dass das Thema vom Tisch sein müßte.
Puh, Erleichterung War mir nur unsicher, ob die Verjährungsfrist überhaupt angefangen hatte oder ob die Sache einfach nur auf "Pause" gestellt wurde und jederzeit wieder eingefordert werden könnte. Jetzt weiß ich mehr, danke sehr
Puh, Erleichterung War mir nur unsicher, ob die Verjährungsfrist überhaupt angefangen hatte oder ob die Sache einfach nur auf "Pause" gestellt wurde und jederzeit wieder eingefordert werden könnte. Jetzt weiß ich mehr, danke sehr