Hallo,
ich habe folgende Frage.
Ich bin Januar Umsatz steuerpflichtig was soweit alles funktioniert.
Nun habe ich allerdings ein Angebot für ein Angestelltenverhältnis angenommen und betreibe mein Unternehmen ab 01.03. nur noch im Nebenerwerb.
Muss ich nun mein Hauptgewerbe beim Gewerbeamt in ein Nebengewerbe ummelden?
Was mache ich bezüglich Finanzamt. Kann ich wieder zu der kleinunternehmerregelung zurückkehren?
Muss ich dann die eingezogene und an das Finanzamt abgetretene Umsatzsteuer den Unternehmen zurückzahlen?
Ich hoffe mir kann jemand helfen.
Gruß Stefan
Wechsel Umsatzsteuer
-
- Beiträge: 2079
- Registriert: 19. Jul 2011, 19:54
Re: Wechsel Umsatzsteuer
wenn Sie aufgrund der Einnahmen 2016 ab 1.1.2017 ust-pfl. sind, bleiben Sie es auch für 2017! Wenn die Einnahmen 2017 wieder unter 17.500,-- sein werden, können Sie ab 2018 wieder wechseln.
Dem Gewerbeamt ist es egal, ob Haupt- oder Nebengewerbe! Das Jahr 2017 hat ja gerade erst begonnen und wer weiß, wie die restlichen Monate werden - vielleicht überstehen Sie die Probezeit nicht oder oder oder!
Lia
Dem Gewerbeamt ist es egal, ob Haupt- oder Nebengewerbe! Das Jahr 2017 hat ja gerade erst begonnen und wer weiß, wie die restlichen Monate werden - vielleicht überstehen Sie die Probezeit nicht oder oder oder!
Lia
Re: Wechsel Umsatzsteuer
Okay
Aber mir wurde mal gesagt das wenn ich die 50.000 Umsatz nicht erreiche da ich im Angestelltenverhältnis bin und dies ja nicht dazu zählt muss ich die eingezogene Umsatzsteuer wieder zurückführe oder trifft dies nur zu wenn ich sie im Zuge der Vorsteueranmeldung noch nicht an das Finanzamt abgeführt habe?
Aber mir wurde mal gesagt das wenn ich die 50.000 Umsatz nicht erreiche da ich im Angestelltenverhältnis bin und dies ja nicht dazu zählt muss ich die eingezogene Umsatzsteuer wieder zurückführe oder trifft dies nur zu wenn ich sie im Zuge der Vorsteueranmeldung noch nicht an das Finanzamt abgeführt habe?
-
- Beiträge: 2079
- Registriert: 19. Jul 2011, 19:54
Re: Wechsel Umsatzsteuer
das ist Unsinn, was Sie da gehört haben: wer USt in Rechnung stellt, muss auch Voranmeldungen abgeben und das Geld abführen! Wenn Sie das nicht machen, wird das FA dennoch USt für 2017 verlangen - Tipp: steuerliche Beratung!
Lia
Lia