Frage zur Gewerbesteuerermittlung aus EÜR

Ich hab ein Unternehmen und hab eine Frage zu ...
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Aleksandra
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Frage zur Gewerbesteuerermittlung aus EÜR

Beitrag von Aleksandra »

Ich mache für die Steuererklärung eine Einnahme-Überschuss-Rechnung

Meine Frage:
Für die Berechnung der Gewerbesteuer wird ja der Gewinn als Grundlage genommen.
In den Hinweisunterlagen der IHK ist hierfür die Einnahme-Überschuss-Rechnung (EÜR) genannt.

In der EÜR finde ich die vereinnahmte UST als Einnahme und die VST als Ausgabe.
Da ich Handel betreibe habe ich logischerweise mehr UST als VST. Damit ist wegen der UST der Gewinn nach meiner Berechnung um rund 5.000 zu hoch, wenn och Überschuss gleich Gewinn annehmen würde. Das würde logischerweise zu eine höheren GWST führen. Das wäre ja eine Steuer auf eine Steuer?

Darf ich den Nettoüberschuss (also ohne Steuern) in der GWST-Erklärung ansetzen?
Severina
Beiträge: 1246
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Re: Frage zur Gewerbesteuerermittlung aus EÜR

Beitrag von Severina »

Nein, dürfen Sie nicht:

Die vereinnahmte und verausgabte USt werden ja durch die Verbuchung der USt-Zahlungen an das FA wieder neutralisiert. Wenn Sie die Voranmeldungen mit Dauerfristverlängerung abgeben, führt das zwar zu einer zeitlichen Verschiebung - diese müssen Sie dann aber hinnehmen.
Aleksandra
Beiträge: 4
Registriert: 7. Nov 2018, 09:02

Re: Frage zur Gewerbesteuerermittlung aus EÜR

Beitrag von Aleksandra »

Danke für die schnelle Reaktion!
Ich finde im Elster GWST Formular nur nirgends, wo ich die USt und VST angeben kann.

Oder wird das automatisch mit der UST Meldung erfasst und verrechnet?
Severina
Beiträge: 1246
Registriert: 3. Dez 2017, 23:48

Re: Frage zur Gewerbesteuerermittlung aus EÜR

Beitrag von Severina »

Möglicherweise verstehe ich Sie nicht richtig, aber im Gewerbesteuerformular wird doch
der Gewinn lt. EÜR eingetragen - in diesen sind doch alle USt- und Vorsteuerzahlungen
bereits eingegangen, da braucht es keine weitere Eintragung.
schlauelia
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Registriert: 19. Jul 2011, 19:54

Re: Frage zur Gewerbesteuerermittlung aus EÜR

Beitrag von schlauelia »

hier fehlt es an Grundwissen - und Sie machen alles selber?
Aleksandra
Beiträge: 4
Registriert: 7. Nov 2018, 09:02

Re: Frage zur Gewerbesteuerermittlung aus EÜR

Beitrag von Aleksandra »

Naja, deshalb frage ich ja nach. (Bin Schülerin und soll das für ein Referat zum Thema Existenzgründung aufbereiten. Die Zahlen kommen aus dem Fallbeispiel)...finde das aber in keiner Literatur richtig dargestellt. Leider auch nicht in den Unterlagen zur Existenzgründung, die ich mir extra bei der IHK abgeholt habe. Im Elster auch nicht. Ist das so etwas Geheimes, dass da nur Steuerberater von wissen dürfen? :lol:
Dann will wohl auch ich ein System, das auf einen Bierdeckel passt! :D
Fühle langsam genau, wie sich ein Selbständiger fühlt....insofern hat der Lehrer wohl sein Ziel jetzt bereits erreicht.

Umsatz und Gewinn sind ja nicht das gleiche.Hier erhöht sich aber automatisch der Gewinn, wenn mehr UST abzuführen ist. (Vielleicht benutze ich auch den Begriff Gewinn nicht richtig)

Mir gehts um das Verständnis, wie die GWST berechnet wird.

Nehmen wir an ich verkaufe eine Ware zu 1000.- Euro. Dann kommt 190 Euro (19%) USt drauf.
Einkauf der Ware z.B. 500 Euro VST. = 95.-
Überschuss = 595.-

Gleiches Szenario mit anderer Ware:

Nehmen wir an ich verkaufe eine Ware zu 1000.- Euro. Dann kommt 70 Euro (7%) USt drauf.
Einkauf der Ware z.B. 500 Euro VST. = 35.-
Überschuss = 535.-

Wenn jetzt der Überschuss die Grundlage für die GWSt. ist, dann wäre ja mehr GWSt. fällig, nur weil mehr USt. auf dem Produkt ist. Das kann doch nicht sein, oder?
schlauelia
Beiträge: 2079
Registriert: 19. Jul 2011, 19:54

Re: Frage zur Gewerbesteuerermittlung aus EÜR

Beitrag von schlauelia »

Als Ausgaben müssen auch die Zahlkungen der USt aus den Voranmeldungen erfasst weerden: dies mindert den Gewinn!
Aleksandra
Beiträge: 4
Registriert: 7. Nov 2018, 09:02

Re: Frage zur Gewerbesteuerermittlung aus EÜR

Beitrag von Aleksandra »

Das war meine folgende Frage: "Oder wird das automatisch mit der UST Meldung erfasst und verrechnet?"

Also nicht automatisch, weil das mit in der EüR erfasst werden muss. Jetzt wird das klarer. Habe die Zeile 50 in der Anlage EÜR dazu gefunden.
Ich hoffe ich bekomme das am Freitag ordentlich hin. Kämpfe noch etwas mit einem Schaubild, was zeigen soll wie die Steuer durch das Unternehmen zum Finanzamt bzw Lieferanten fließt. Ist nicht wirklich einfach das Thema.

Danke Ihnen hier für die gute Unterstützung!
fiskus82
Beiträge: 13
Registriert: 19. Apr 2019, 12:49

Re: Frage zur Gewerbesteuerermittlung aus EÜR

Beitrag von fiskus82 »

Wenn ich mal nicht weiter weiss suche ich hier https://www.bundesfinanzportal.de
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