Steuererklärung nach Umzug

Ich hab ein Unternehmen und hab eine Frage zu ...
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Max19899
Beiträge: 2
Registriert: 15. Mär 2018, 09:49

Steuererklärung nach Umzug

Beitrag von Max19899 »

Hallo liebe Foren-Gemeinde,

ich hätte einige Fragen zu meiner Steuererklärung und hoffen, dass ihr mir weiterhelfen könnt.

Ich war 2017 Student in Paderborn und hatte nebenbei ein Kleingewerbe angemeldet. Im Oktober 2017 bin ich nach Berlin gezogen und habe hier ein Studium beim Land (Beamter) angefangen. Durch den Umzug musste ich mein Gewerbe in Paderborn abmelden und in Berlin ein neues anmelden. Das alles habe ich allerdings erst im Dezember 2017 gemacht - sprich seit Mitte Dezember arbeite ich mit einer neuen Steuernummer vom Berliner Finanzamt. Nun zu meinen Fragen:

1. Wo muss ich meine Steuererklärung 2017 abgeben: Paderborn oder Berlin?

2. Im ersten Jahr darf ich als Kleinunternehmer ja 17.500 € umsetzen (das Kleingewerbe bestand in Paderborn schon seit 4 Jahren), im zweiten Jahr nicht 50.000 € überschreiten. Mein Umsatz lag 2017 bei ca. 30.000 € - das wird sich 2018 vermutlich auch nicht ändern. Heißt das nun, aufgrund des neuen Nebengewerbes (Umzug), dass ich jetzt im ersten Jahr auch wieder nur 17.500 € verdienen darf?


Viele Grüße
Max
Severina
Beiträge: 1245
Registriert: 3. Dez 2017, 23:48

Re: Steuererklärung nach Umzug

Beitrag von Severina »

Max19899 hat geschrieben: 15. Mär 2018, 10:00 Hallo liebe Foren-Gemeinde,

ich hätte einige Fragen zu meiner Steuererklärung und hoffen, dass ihr mir weiterhelfen könnt.

Ich war 2017 Student in Paderborn und hatte nebenbei ein Kleingewerbe angemeldet. Im Oktober 2017 bin ich nach Berlin gezogen und habe hier ein Studium beim Land (Beamter) angefangen. Durch den Umzug musste ich mein Gewerbe in Paderborn abmelden und in Berlin ein neues anmelden. Das alles habe ich allerdings erst im Dezember 2017 gemacht - sprich seit Mitte Dezember arbeite ich mit einer neuen Steuernummer vom Berliner Finanzamt. Nun zu meinen Fragen:

1. Wo muss ich meine Steuererklärung 2017 abgeben: Paderborn oder Berlin?

Immer am aktuellen Wohnort - also Berlin.

2. Im ersten Jahr darf ich als Kleinunternehmer ja 17.500 € umsetzen (das Kleingewerbe bestand in Paderborn schon seit 4 Jahren), im zweiten Jahr nicht 50.000 € überschreiten.

SO stimmt das nicht. Sie sind für ein Jahr Kleinunternehmer, wenn Sie im Vorjahr nicht mehr als 17.500 € Umsatz hatten und im laufenden Jahr VORAUSSICHTLICH nicht mehr als 50.000 € Umsatz haben werden. Haben Sie im Dezember des Vorjahres Aufträge erhalten, aus denen sich die Überschreitung der 50.000 € schon klar ergibt, sind Sie schon im laufenden Jahr kein Kleinunternehmer - dies nur zur Klarstellung.

Mein Umsatz lag 2017 bei ca. 30.000 € - das wird sich 2018 vermutlich auch nicht ändern. Heißt das nun, aufgrund des neuen Nebengewerbes (Umzug), dass ich jetzt im ersten Jahr auch wieder nur 17.500 € verdienen darf?

Viele Grüße
Max
Sie DÜRFEN verdienen, so viel Sie wollen. Sie hätten m.E. das Gewerbe nicht ab- und anmelden, sondern zum neuen Betriebssitz UMmelden müssen - damit dürfte dann auch klar sein, dass Sie auf Grund der Überschreitung der Umsatzgrenze in 2017 in 2018 kein Kleinunternehmer sind.
schlauelia
Beiträge: 2079
Registriert: 19. Jul 2011, 19:54

Re: Steuererklärung nach Umzug

Beitrag von schlauelia »

und vor allem: ab 2018 zwingend Ust-Pflicht mit Abgabe von Voranmeldungen!!!
Max19899
Beiträge: 2
Registriert: 15. Mär 2018, 09:49

Re: Steuererklärung nach Umzug

Beitrag von Max19899 »

Also es heißt doch "Generell wird keine Umsatzsteuer erhoben, wenn die Einnahmen im vorangegangenen bzw. ersten Geschäftsjahr die Grenze von 17.500 Euro nicht überschreiten und im laufenden Jahr nicht höher als 50.000 Euro sein werden.".

Ich hatte ca. 4 Jahre lange nur einen jährlichen Umsatz von ca. 5.000 €. 2017 ist dieser aufgrund eines einzelnen Projektes auf ca. 30.000 € angestiegen. Dieser Kunde hat nur einen Einmalauftrag erteilt und benötigt auch nicht länger meine Dienste. 2018 wird mein Umsatz demenstprechend wieder zurückgehen und schätzungsweise zwischen 10.000-15.000 € liegen - vor allem hinsichtlich der Tatsache, dass ich nun Vollzeit im Hauptberuf arbeite und kaum noch Zeit habe. Da werde ich doch nun sicherlich keine Ust-Pflicht leisten müssen oder?

Sie DÜRFEN verdienen, so viel Sie wollen. Sie hätten m.E. das Gewerbe nicht ab- und anmelden, sondern zum neuen Betriebssitz UMmelden müssen - damit dürfte dann auch klar sein, dass Sie auf Grund der Überschreitung der Umsatzgrenze in 2017 in 2018 kein Kleinunternehmer sind.
Also nach mehrmaligem Nachfragen hat mir mein Finanzamt zur Gewerbeummeldung damals folgendes gesagt: "Führt der Umzug des Gewerbes in eine andere Stadt oder Gemeinde, so reicht eine Gewerbeummeldung nicht aus. In diesem Fall muss das Gewerbe am bisherigen Standort zunächst abgemeldet werden, um dann am neuen Standort im dortigen Gewerbeamt wieder angemeldet zu werden."

Und das finde ich auch im Internet so wieder.
schlauelia
Beiträge: 2079
Registriert: 19. Jul 2011, 19:54

Re: Steuererklärung nach Umzug

Beitrag von schlauelia »

In Berlin ist das Gewerbeamt für die Ummeldung des Gewerbes zuständig, nicht das Finanzamt.

Beim Finanzamt werden die steuerlichen Belange erledigt: USt, GewSt und ESt-Erklärungen.

Und wenn Sie es nicht verstehen wollen, dann machen Sie es mit der USt eben falsch: Einnahmen 2017 über 17.500,--: ab 2018 USt erforderlich, egal ob Sie wenig Einnahmen erwarten oder viele! Erst wenn dann 2018 der Umsatz wieder unter 17.500,-- sein sollte, können Sie ab 2018 wieder ohne USt berechnen.

Es wird immer wieder in allen Foren dieser Laien-Irrglaube vertreten, weil man es so haben möchte und die Gesetze anders auslegen will: aber es ist nun mal so! Machen Sie es nicht, kommt nach Abgabe 2018 das große Erwachen - also die Nachzahlung der USt!!
Severina
Beiträge: 1245
Registriert: 3. Dez 2017, 23:48

Re: Steuererklärung nach Umzug

Beitrag von Severina »

Max19899 hat geschrieben: 15. Mär 2018, 14:33 Also es heißt doch "Generell wird keine Umsatzsteuer erhoben, wenn die Einnahmen im vorangegangenen bzw. ersten Geschäftsjahr die Grenze von 17.500 Euro nicht überschreiten und im laufenden Jahr nicht höher als 50.000 Euro sein werden.".

Da steht UND. D.h., beide Bedingungen müssen erfüllt sein. Ihr Umsatz im vorangegangenen Geschäftsjahr 2017 lag über 17.500 € => Sie sind 2018 KEIN Kleinunternehmer mehr.

Ich hatte ca. 4 Jahre lange nur einen jährlichen Umsatz von ca. 5.000 €. 2017 ist dieser aufgrund eines einzelnen Projektes auf ca. 30.000 € angestiegen. Dieser Kunde hat nur einen Einmalauftrag erteilt und benötigt auch nicht länger meine Dienste. 2018 wird mein Umsatz demenstprechend wieder zurückgehen und schätzungsweise zwischen 10.000-15.000 € liegen - vor allem hinsichtlich der Tatsache, dass ich nun Vollzeit im Hauptberuf arbeite und kaum noch Zeit habe. Da werde ich doch nun sicherlich keine Ust-Pflicht leisten müssen oder?
Doch. Es handelt sich um eine ganz klare und eindeutige gesetzliche Regelung. Wenn Sie es trotzdem nicht glauben wollen: Siehe auch BFH, Beschluss vom 18.10.2007, V B 164/06

Bezüglich der Gewerbeummeldung haben Sie allerdings Recht - das geht nur innerhalb einer Gemeinde, nicht bei Wechsel in eine andere Stadt, das hatte ich falsch auf dem Schirm. Das führt aber dennoch nicht dazu, dass eine ganz neue Beurteilung auch hinsichtlich der Kleinunternehmerregelung anfängt. In der Gewerbeanmeldung in Berlin haben Sie ja sicher angegeben, dass es sich um eine Wiedereröffnung nach Verlegung aus einem anderen Meldebezirk handelt.
fiskus82
Beiträge: 13
Registriert: 19. Apr 2019, 12:49

Re: Steuererklärung nach Umzug

Beitrag von fiskus82 »

Soweit ich weiß ist das zu 100% das Gewerbeamt zuständig !
Severina
Beiträge: 1245
Registriert: 3. Dez 2017, 23:48

Re: Steuererklärung nach Umzug

Beitrag von Severina »

fiskus82 hat geschrieben: 19. Apr 2019, 13:40 Soweit ich weiß ist das zu 100% das Gewerbeamt zuständig !
Und was wollen Sie uns damit sagen?
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