Nebenforderungen zahlen trotz 0 EUR Steuerbelastung?

Ich hab ein Unternehmen und hab eine Frage zu ...
Antworten
NobbivomLand
Beiträge: 3
Registriert: 12. Mär 2018, 13:35

Nebenforderungen zahlen trotz 0 EUR Steuerbelastung?

Beitrag von NobbivomLand »

Hallo,

ich habe ein Problem. Ich habe ein kleines Unternehmen nebenbei mit <24.000 Gewinn.
Aufgrund der verspäteten Abgabe meiner Steuererklärung hat das FA meinen Betriebsgewinn geschätzt. Erklärung wurde zwischenzeitlich korrigiert.

Soweit kein Problem.

Die Stadt hat einen Gewerbesteuerbescheid erlassen den ich aufgrund der absurden Schätzung nicht bezahlen konnte, warum auch, ist ja nur geschätzt. Die tatsächliche Gewerbesteuer wird nun auf 0 korrigiert. Die Stadt fordert aber Säumniszuschläge und Mahngebühren für die aus der Schätzung entstandene absurd hohe Gewerbesteuer, ist das rechtens?

Grüße
Nobbi
Zuletzt geändert von NobbivomLand am 12. Mär 2018, 14:41, insgesamt 2-mal geändert.
schlauelia
Beiträge: 2079
Registriert: 19. Jul 2011, 19:54

Re: Nebenforderungen zahlen trotz 0 EUR Steuerbelastung?

Beitrag von schlauelia »

warum wurden keine Steuererklärungen abgegeben? Oder doch verspätet? Frage genauer stellen!
NobbivomLand
Beiträge: 3
Registriert: 12. Mär 2018, 13:35

Re: Nebenforderungen zahlen trotz 0 EUR Steuerbelastung?

Beitrag von NobbivomLand »

Hallo,

die Erklärung wurde abgegeben, nachdem der Bescheid geschätzt wurde.

Frage ist, darf die Stadt Mahngebühren und Säumniszuschläge auf die Gewerbesteuer erheben, wenn die tatsächlich nachträglich korrigierte Gewerbesteuer 0 EUR beträgt?
Severina
Beiträge: 1246
Registriert: 3. Dez 2017, 23:48

Re: Nebenforderungen zahlen trotz 0 EUR Steuerbelastung?

Beitrag von Severina »

Doppelt und Dreifach, sorry, hatte einen Knoten in den Synapsen...
Zuletzt geändert von Severina am 12. Mär 2018, 14:56, insgesamt 1-mal geändert.
Severina
Beiträge: 1246
Registriert: 3. Dez 2017, 23:48

Re: Nebenforderungen zahlen trotz 0 EUR Steuerbelastung?

Beitrag von Severina »

Doppelt
Zuletzt geändert von Severina am 12. Mär 2018, 14:55, insgesamt 1-mal geändert.
Severina
Beiträge: 1246
Registriert: 3. Dez 2017, 23:48

Re: Nebenforderungen zahlen trotz 0 EUR Steuerbelastung?

Beitrag von Severina »

NobbivomLand hat geschrieben: 12. Mär 2018, 14:23 Hallo,

die Erklärung wurde abgegeben, nachdem der Bescheid geschätzt wurde.

Frage ist, darf die Stadt Mahngebühren und Säumniszuschläge auf die Gewerbesteuer erheben, wenn die tatsächlich nachträglich korrigierte Gewerbesteuer 0 EUR beträgt?
IMHO ja:

Mahngebühren sowieso, denn die Mahnungen wurden ja erstellt - die Arbeit also getan, und Mahngebühren sollen diese Arbeit vergüten.

Die Säumniszuschläge auch: § 240 Abs. 1 Satz 4 AO.

Einfach nicht zu zahlen und sonst nichts zu machen, war die falscheste Reaktion, die Sie wählen konnten: 'Die Stadt' kann ja schließlich nicht hellsehen. Warum sollte diese - und damit alle Bürger - auf den Kosten sitzen bleiben?

Und die Frage 'warum auch' greift hier auch nicht - der Grund für die Schätzung (was verstehen Sie denn unter 'absurd hoch'?) war nämlich, dass Sie Ihren Steuererklärungspflichten nicht fristgerecht nachgekommen sind. D.h., auch wenn es schwer einzusehen ist, Sie haben einen Fehler gemacht, nicht 'die Stadt'.

Sie hätten nach Einreichung der Erklärung vor Fälligkeit des geschätzten Betrags die Aussetzung der Vollziehung beantragen können unter Hinweis auf die Nichtüberschreitung des Freibetrags, diesem Antrag wäre mit hoher Wahrscheinlichkeit stattgegeben worden.
NobbivomLand
Beiträge: 3
Registriert: 12. Mär 2018, 13:35

Re: Nebenforderungen zahlen trotz 0 EUR Steuerbelastung?

Beitrag von NobbivomLand »

Hallo,

danke für die Aufklärung. Ich will ja auch gar nicht sagen wer falsch gehandelt hat. Ich sage ja nur, dass es tatsächlich anders ist.

Ich zahle also für etwas was gar nicht so ist. Mich dazu zu bewegen etwas zu zahlen was nicht der Wahrheit entspricht ist m.e. kein "Druckmittel", warum soll ich es denn zahlen wenn es nicht der Wahrheit entspricht. Ein Druckmittel wäre es dann, wenn ich es tatsächlich zahlen müsste.

Richtig ist das ich mich hätte melden können, falsch hingegen zu denken das es was geändert hätte denn der Bescheid ist ja rechtskräftig erlassen. Die Abgabe der Steuererklärung wäre ja der Einspruch.

Ja dann ist es eben so, lässt sich nicht ändern
Severina
Beiträge: 1246
Registriert: 3. Dez 2017, 23:48

Re: Nebenforderungen zahlen trotz 0 EUR Steuerbelastung?

Beitrag von Severina »

NobbivomLand hat geschrieben: 12. Mär 2018, 15:06 Hallo,

danke für die Aufklärung. Ich will ja auch gar nicht sagen wer falsch gehandelt hat. Ich sage ja nur, dass es tatsächlich anders ist.

Ich zahle also für etwas was gar nicht so ist. Mich dazu zu bewegen etwas zu zahlen was nicht der Wahrheit entspricht ist m.e. kein "Druckmittel", warum soll ich es denn zahlen wenn es nicht der Wahrheit entspricht. Ein Druckmittel wäre es dann, wenn ich es tatsächlich zahlen müsste.

Man will Sie mit der Schätzung auch nicht dazu bewegen, 'etwas zu zahlen, was nicht der Wahrheit entspricht', sondern dazu, eine Erklärung abzugeben, damit überhaupt festgestellt werden kann, was der Wahrheit entspricht.

Richtig ist das ich mich hätte melden können, falsch hingegen zu denken das es was geändert hätte denn der Bescheid ist ja rechtskräftig erlassen. Die Abgabe der Steuererklärung wäre ja der Einspruch.

Nun, der rechtzeitige Antrag auf Aussetzung der Vollziehung hätte sehr wohl etwas geändert - bei positiver Beantwortung des Antrags wären nämlich weder Mahngebühren noch Säumniszuschläge angefallen. Ein Einspruch allein ändert nie etwas an der Zahlungsverpflichtung, die sich aus einem rechtskräftigen Bescheid zunächst mal ergibt.


Ja dann ist es eben so, lässt sich nicht ändern
Alternativ hätten Sie auch fristgerecht zahlen können und bekommen dann nach Bescheiderteilung auf den Einspruch hin eine Erstattung - die würde sogar mit 0,5 % pro Monat verzinst.
fiskus82
Beiträge: 13
Registriert: 19. Apr 2019, 12:49

Re: Nebenforderungen zahlen trotz 0 EUR Steuerbelastung?

Beitrag von fiskus82 »

Hätte nicht gedacht dass so viel dahinter steht :0
Antworten