Intraday Handel in KG gewerblich?

Ich hab ein Unternehmen und hab eine Frage zu ...
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steuerbar
Beiträge: 5
Registriert: 20. Aug 2014, 22:46

Intraday Handel in KG gewerblich?

Beitrag von steuerbar »

Situation: Eine KG handelt mehrmals täglich spekulativ auf eigene Rechnung und nur mit eigenem Vermögen mit Terminkontrakten an der Börse. Ansonsten erzielt sie keine Einkünfte. Wie sieht die Besteuerung aus?

Im Idealfall wird diese Tätigkeit nicht als gewerblich eingestuft und die Kommanditisten müssten einfach nur 25% Kapitalertragsteuer zahlen.

Was passiert aber wenn die KG gewerbesteuerpflichtig ist. Dann fällt Gewerbesteuer an (z.B. 11%), aber wie wird der Gewinn bei den Kommanditisten versteuert, als Einkünfte aus Gewerbebetrieb oder als Einkünfte aus Kapitalvermögen?

Vielen Dank!
Petz
Beiträge: 777
Registriert: 30. Sep 2010, 14:52

Re: Intraday Handel in KG gewerblich?

Beitrag von Petz »

Wenn die KG nur Kapitaleinkünfte oder Vermietungseinkünfte oder selbständige Einkünfte hat fällt keine Gewerbesteuer an.

Wenn die KG gewerbliche Einkünfte hat fällt natürlich Gewerbesteuer an.

Aber wieso 11 % ?????
Steuerliche Fragen über PN werden nicht beantwortet, dafür ist das Forum für alle da.
steuerbar
Beiträge: 5
Registriert: 20. Aug 2014, 22:46

Re: Intraday Handel in KG gewerblich?

Beitrag von steuerbar »

VIelen Dank für die Antwort!

Bei einem Hebesatz von 320% ergibt sich eine Gewerbesteuer von 3.5% * 3.2 = 11.2%

Das ist ja genau die Frage: Ist ein Büro, indem ein Kommanditist den ganzen Tag sitzt, dutzende Trades absetzt, sowie Analysen, etc erstellt, auf die er die Tradingentscheidung stützt, ein Gewerbebetrieb oder nicht?
SteuerHeinz
Beiträge: 136
Registriert: 18. Okt 2014, 14:40

Re: Intraday Handel in KG gewerblich?

Beitrag von SteuerHeinz »

Nach §14 AO wird hier eine reine Vermögensverwaltung vorliegen, also die Nutzung von privaten Vermögen (Geld) um Kapitaleinkünfte zu erzielen. Es handelt sich also um eine vermögensverwaltende Kommanditgesellschaft. Die Einkünfte werden nicht mittels Betriebsvermögensvergleich sondern anhand einer Überschussrechnung ermittelt. Gewerbesteuer fällt nicht an, da es sich nicht um einen wirtschaftlichen Geschäftsbetrieb handelt, der über die Vermögensverwaltung hinausgeht.

Die Gewinnermittlung ist in meinem Kopf allerdings noch ein wenig fragwürdig. Vielleicht hat jemand eine Idee zu folgender Problematik?
Ermittlung des Überschusses aus Kapitaleinkünften mittels EÜR, sprich Einnahmen abzüglich Werbungskosten. Die Werbungskosten bei 20er Einkünften sind doch aber nur die 801 EUR. Was passiert denn, wenn die Werbungskosten z.B. durch Büromiete höher sind als der Sparer-Pauschbetrag?
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