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Offshore Firma - Seychellen - Deutschland Wohnen- EINKOMMENS

Verfasst: 8. Nov 2012, 15:03
von myshinobi
Hi,

um einige Sache vorab klar zu stellen:
Ich möchte einfach nur eine Standart Firma im Ausland gründen. Ich betreibe Werbeeinnahmen.
Ich denke, es ist mein gutes Recht, meine Firma dort zu gründen, wo ich es möchte :)

Nun, wenn ich nun wirklich eine Firma auf meinem Namen in Seychellen gründe.
Und noch in Deutschland wohne. Muss ich Einkommensteuer bezahlen?

Wenn ja, wie kann man das umgehen? Umziehen?
Auf einen anderen Namen die Firma gründen? (Auf eine andere Person, die da wohnt)
Oder was gibt es für Möglichkeiten? Ich möchte nichts illegal machen. Weil ich immer weiss, dass böse Jungs immer erwischt werden :)

Wenn ich in Deutschland bis zu 1000€ aus Selbstständigkeit verdiene. (mtl)

Und 10.000 € Gewinn aus aus seychellen (monatlich).

Muss ich die 10.000€ (GEWINN) Einkommensteuer abführen in deutschland?

Wenn ja, warum eigentlich? Die Firma liegt dort. Ich hebe das Geld einfach vom Bank ab.

PS:
Ich bin weder Hartz4, noch Arbeitslos. Ich verdiene schon mein Brot durch Selbstständigkeit und werde es auch in der Zukunft tun.

Danke

Re: Offshore Firma - Seychellen - Deutschland Wohnen- EINKOM

Verfasst: 10. Nov 2012, 05:50
von ruepel
Hallo,

Steuerpflichtig in Deutschland ist jede Person ab Geburt, die Ihren Wohnsitz oder gewöhnlichen Aufenthalt im Inland (Deutschland) hat § 1 Absatz 1 Satz 1 EStG. Der Begriff "Wohnsitz" ist im § 8 AO erläutert. Der Begriff "gewöhnlicher Aufenthalt" ist im § 9 AO erläutert.

Die Steuerpflicht besteht für alle in § 2 Absatz 1 EStG aufgeführten Einkunftsarten. Dabei ist das Welteinkommensprinzip anzuwenden.

§ 2 Absatz 1 Satz 1 2. Halbsatz EStG:
"die der Steuerpflichtige während seiner unbeschränkten Einkommensteuerpflicht oder als inländische Einkünfte während seiner beschränkten Einkommensteuerpflicht erzielt."

Die unbeschränkte Einkommensteuerpflicht ist mit dem Wohnsitz im Inland gegeben, woher die Einkünfte dann kommen, ist dem Deutschen Fiskus egal.

Zu beachten ist ein eventuell bestehendes Doppelbesteuerungsabkommen, allerdings führt dies in der Regel nur dazu, das die gezahlte ausländische vergleichbare Einkommensteuer von der Deutschen Einkommensteuer abgezogen wird und somit in Deutschland weniger gezahlt werden muss.

Gruß