Versteuerung von Lohn für Inhaber

Ich hab ein Unternehmen und hab eine Frage zu ...
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nico_ch
Beiträge: 2
Registriert: 14. Mai 2012, 11:43

Versteuerung von Lohn für Inhaber

Beitrag von nico_ch »

Hallo

Was ist, wenn man der Inhaber einer Kapitalgesellschaft ist. Wie wird dann der Lohn besteuert, den man darus bezieht?
Muss man zuerst die Gewerbesteuer und dann zusätzlich die Lohnsteuer bezahlen?

Also wird man dann eigenltich als Unternehmer doppelt besteuert?

Gruss
steuerinfoblog
Beiträge: 190
Registriert: 28. Feb 2012, 20:42

Re: Versteuerung von Lohn für Inhaber

Beitrag von steuerinfoblog »

Guten Abend,

wenn man Inhaber einer Kapitalgesellschaft ist, so ist man wahrscheinlich auch Geschäftsführer oder Gesellschafter, der auf Lohnsteuerkarte bei der Kapitalgesellschaft angestellt ist. Es müssen richtige Arbeitsverträge zwischen der Kapitalgesellschaft sowie dem Gesellschafter oder Inhaber vorliegen, damit das Arbeitsverhältnis auch anerkannt wird.

Die Kapitalgesellschaft selbst muss folgende Steuererklärungen erstellen:

Körperschaftsteuer
Gewerbesteuer
Umsatzsteuer.

Somit muss bei einem guten Gewinn Körperschaftsteuer, Gewerbesteuer und Umsatzsteuer gezahlt werden.

Der Inhaber als Arbeitnehmer muss natürlich Lohnsteuer zahlen. Die Lohsteuer ist somit wie eine Vorauszahlung für die spätere Einkommensteuer. Somit wird der Arbeitnehmer auch eine Einkommensteuererklärung, wenn er dazu verpflichtet ist, abgeben.

Man kann den Sachverhalt nicht als Doppelbesteuerung sehen. Weil die Kapitalgesellschaft als Persönlichkeit/Körperschaft angesehen wird und der Inhaber, der bei der Kapitalgesellschaft angestellt ist, als Angestellter.

Viel Erfolg!
www.steuer-info-blog.de
nico_ch
Beiträge: 2
Registriert: 14. Mai 2012, 11:43

Re: Versteuerung von Lohn für Inhaber

Beitrag von nico_ch »

danke für die Antwort. Gibt es irgendwo Beispielberechnungen für sowas. Habe danach gesucht, ist wirklich schwierig zu finden. Ich frag mich, ob das so gewollt ist.

Gruss
steuerinfoblog
Beiträge: 190
Registriert: 28. Feb 2012, 20:42

Re: Versteuerung von Lohn für Inhaber

Beitrag von steuerinfoblog »

Guten Morgen,

hier können Sie die Gewerbesteuer berechnen lassen, dafür müssten Sie den Gewerbeertrag wissen:http://www.steuerformen.de/gewerbesteuer.htm.

Die Berechnung der Lohnsteuer oder Einkommensteuer können Sie hier vornehmen:https://www.abgabenrechner.de/.
Die Körperschaftsteuer beträgt 15 Prozent.

Also wenn ein Inhaber einer Kapitalgesellschaft sich Gewinn auszahlen lässt und somit eine Gewinnausschüttung vornimmt, wird diese mit 15 Prozent Körperschaftsteuer und 5,5 Soli besteuert. Jedoch wird diese Körperschaftsteuer plus der Soli bei der Einkommensteuererklärung des Inhabers wieder angerechnet, siehe hier :"Eine weitere Möglichkeit, die Doppelbelastung zu vermeiden, besteht darin, die von der Kapitalgesellschaft gezahlte Körperschaftsteuer ganz oder teilweise auf die Einkommensteuer anzurechnen (siehe unten: Anrechnungssysteme; so auch in Deutschland ab 1977: siehe auch Anrechnungsverfahren). Innerhalb Europas hat dieses System keine Zukunft, da es, um mit dem Europarecht vereinbar zu sein, grenzüberschreitend ausgelegt sein muss (auch eine Anrechnung ausländischer Körperschaftsteuer muss ermöglicht werden). Von den Staaten, die noch Anrechnungsverfahren verwenden, will zum Beispiel Frankreich in den nächsten Jahren ebenfalls einen Systemwechsel vornehmen"

Der Gewinn muss auch wiederrum bei der Einkommensteuererklärung des Inhabersberücksichtigt werden, mit dem Anrechnugnsverfahren wird eine Doppelbesteuerung vermieden.

Viel Erfolg!

www.steuer-info-blog.de
Bostonian
Beiträge: 136
Registriert: 26. Nov 2008, 04:41

Re: Versteuerung von Lohn für Inhaber

Beitrag von Bostonian »

Hallo,

wenn der Geschaeftsfuehrer Lohn bezieht, so ist es steuerlich wie im Angestelltenverhaeltnis auch. Das Gehalt ist, sofern es angemessen ist, fuer das Unternehmen eine Betriebsausgabe und steuerlich abzugsfaehig.

Wie hoch Deine Steuerbelastung bei einer Gewinnausschuettung - die zweite Moeglichkeit, Geld vom Unternehmen auf den Eigentuemer zu uebertragen - ist, haengt vom Anteil an der Kap.Ges. ab. Hier gilt seit 2009 schon das sogenannte Teileinkuenfteverfahren. Das Anrechnungsvefahren, was der vorherige Poster erklaert hatte, ist bereits Geschichte.
Das Unternehmen zahlt auf seine Gewinne 15% Koerperschaftssteuer plus 5,5% auf diese Steuer nochmal Soli. Und sie zahlt auch Gewerbesteuer, je nach Gemeinde und Hebesatz auch ca. 14%. Macht in Summe ca. 30% Steuerbelastung beim Unternehmen.
Wenn diese Gewinne jetzt an den Anteilseigner ausgeschuettet werden, so werden diese bei einer Beteiligung von >1% und gleichzeitiger Taetigkeit fuer das Unternehmen mit einem Anteil von 60% zum persoenlichen Steuersatz besteuert. 40% der Ausschuettung ist steuerfrei.
Wenn der Anteil >25% ist, so gilt immer das Teileinkuenfteverfahren, unabhaengig von einer gleichzeitigen Beschaeftigung im Unternehmen.
Wenn der Anteil am Unternehmen <1% ist, so gilt die Abgeltungsteuer.

Bei Wikipedia gibt es eine ganz gute Uebersicht hierzu, auch mit Beispielrechnung.

Gruss,
Bostonian
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