Verlustvortrag Gewerbesteuer - Aufsummierung trotz Berücksichtigung in der Einkommensteuererklärung
Verfasst: 30. Dez 2021, 23:11
Guten Tag,
wir betreiben seit 2019 eine Photovoltaik-Anlage (kein Kleinunternehmen).
In 2019 haben wir einen Verlust von 383 Euro erzielt, welcher mit der Einkommenssteuer verrechnet wurde.
In 2020 haben wir einen Verlust von 1032 Euro erzielt, welcher auch mit der Einkommenssteuer verrechnet wurde.
Mir ist jetzt nicht klar, warum der Bescheid über den Gewerbesteuermessbetrag nun einen verbleibenden Verlustvortrag von 1415 Euro aufweist. Natürlich ist das die Summe aus den Verlusten von 2019 und 2020, aber die wurden doch schon mit der Einkommensteuer verrechnet. Was bringt es mir nun also, dass die Verluste aufsummiert wurden...? Werden diese irgendwann (noch einmal) berücksichtigt?
Ich hoffe, meine Frage ist verständlich, ich freue mich auf Hinweise und wünsche einen guten Rutsch in das neue Jahr!
wir betreiben seit 2019 eine Photovoltaik-Anlage (kein Kleinunternehmen).
In 2019 haben wir einen Verlust von 383 Euro erzielt, welcher mit der Einkommenssteuer verrechnet wurde.
In 2020 haben wir einen Verlust von 1032 Euro erzielt, welcher auch mit der Einkommenssteuer verrechnet wurde.
Mir ist jetzt nicht klar, warum der Bescheid über den Gewerbesteuermessbetrag nun einen verbleibenden Verlustvortrag von 1415 Euro aufweist. Natürlich ist das die Summe aus den Verlusten von 2019 und 2020, aber die wurden doch schon mit der Einkommensteuer verrechnet. Was bringt es mir nun also, dass die Verluste aufsummiert wurden...? Werden diese irgendwann (noch einmal) berücksichtigt?
Ich hoffe, meine Frage ist verständlich, ich freue mich auf Hinweise und wünsche einen guten Rutsch in das neue Jahr!