Gewerbesteuer-Vorausz. im ersten Jahr mit Gewinn

Ich hab ein Unternehmen und hab eine Frage zu ...
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alexbrueck
Beiträge: 1
Registriert: 8. Jan 2021, 11:39

Gewerbesteuer-Vorausz. im ersten Jahr mit Gewinn

Beitrag von alexbrueck »

Hallo zusammen,

ich habe folgenden hypothetischen Fall: Ein Unternehmen macht zum Abschluss von Jahr 3 das erste mal Gewinn. Nach Abzug des Verlustvortrags der Vorjahre beträgt der steuerliche Gewinn noch 100.000 € - also ganz grob 15.000 € Gewerbesteuer (15%). Die Frage: wann wird die Gewerbesteuer bezahlt?

Überlegungen:
a) wird die gesamte Steuer am Jahresende bzw. in Q1 von Jahr 4 bezahlt ohne das es für Jahr 3 Vorauszahlungen gegeben hat?
b) wenn man davon ausgeht, dass in Jahr 3 ein gewisser Gewinn erzielt wird, werden dann schon in Jahr 3 Vorauszahlungen geleistet ohne sicher zu sein ob der Gewinn tatsächliche eintritt?
c) Gibt es möglicherweise eine ganz andere Herangehensweise?

DANKE VORAB !!
Severina
Beiträge: 1245
Registriert: 3. Dez 2017, 23:48

Re: Gewerbesteuer-Vorausz. im ersten Jahr mit Gewinn

Beitrag von Severina »

Die Gewerbesteuer wird bezahlt, sobald der Gewerbesteuerbescheid von der Gemeinde vorliegt.

Dafür muss
- der Jahresabschluss erstellt
- die Gewerbesteuererklärung gefertigt und eingereicht werden
- der Gewerbesteuermessbescheid vom Finanzamt vorliegen und
- von der Gemeinde verarbeitet werden.

Mit dem Bescheid ergeht dann auch ein Vorauszahlungsbescheid für Jahr 4 ff.

Je nachdem, wann das alles passiert, kann es dazu kommen, dass
die Gewerbesteuer für Jahr 3
die Gewerbesteuer- VZ für Jahr 4
eine Vorauszahlung für Jahr 5
mehr oder weniger gleichzeitig fällig werden.

Dafür muss man also Mittel bereit halten.
Man kann auch beim Finanzamt die Festsetzung eines GewSt-Messbetrags für Vorauszahlungszwecke auf Grundlage einer Gewinnschätzung beantragen. Ändert nichts am zu zahlenden Betrag, die Zahlungen verteilen sich aber auf einen längeren Zeitraum.
Thomy5
Beiträge: 6
Registriert: 9. Jun 2021, 18:14

Re: Gewerbesteuer-Vorausz. im ersten Jahr mit Gewinn

Beitrag von Thomy5 »

Severina hat geschrieben: 8. Jan 2021, 15:13 Die Gewerbesteuer wird bezahlt, sobald der Gewerbesteuerbescheid von der Gemeinde vorliegt.

Dafür muss
- der Jahresabschluss erstellt
- die Gewerbesteuererklärung gefertigt und eingereicht werden
- der Gewerbesteuermessbescheid vom Finanzamt vorliegen und
- von der Gemeinde verarbeitet werden.

Mit dem Bescheid ergeht dann auch ein Vorauszahlungsbescheid für Jahr 4 ff.

Je nachdem, wann das alles passiert, kann es dazu kommen, dass
die Gewerbesteuer für Jahr 3
die Gewerbesteuer- VZ für Jahr 4
eine Vorauszahlung für Jahr 5
mehr oder weniger gleichzeitig fällig werden.

Dafür muss man also Mittel bereit halten.
Man kann auch beim Finanzamt die Festsetzung eines GewSt-Messbetrags für Vorauszahlungszwecke auf Grundlage einer Gewinnschätzung beantragen. Ändert nichts am zu zahlenden Betrag, die Zahlungen verteilen sich aber auf einen längeren Zeitraum.
das ist gut zu wissen, denn das könnte demnächst auch auf mich zukommen. Vielen Dank.
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