[Pokerspieler] Steuerliche Optimierung

Ich hab ein Unternehmen und hab eine Frage zu ...
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cofveve
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Registriert: 21. Nov 2019, 14:12

[Pokerspieler] Steuerliche Optimierung

Beitrag von cofveve »

Hallo zusammen,

ich bin seit einigen Jahren beruflich Pokerspieler. Dabei spiele ich überwiegend im Internet Online Poker und nehme gelegentlich in Casinos an Turnieren o.ä. teil. Das Finanzamt betrachtet mich als Gewerbetreibenden, so dass ich neben der Einkommenssteuer auf meine Gewinne auch Gewerbesteuer zahle. Nun stellt sich mir die Frage, ob ich im gesetzlich erlaubten Rahmen ein optimales Gerüst geschaffen habe. In der Gemeinde, in der mein Gewerbe nun durch das Finanzamt "angelegt" wurde (ich habe selbst nie ein Gewerbe angemeldet), gilt ein relativ hoher Hebesatz.

Meinen Recherchen zufolge ließe sich aber ganz legal auch eine Briefkastenfirma in einer Gemeinde mit niedrigem Hebesatz einrichten, über die dann meine Gewerbesteuer abgewickelt werden würde. Könnt ihr mir sagen, ob meine Interpretation hier richtig ist und man sich damit im legalen Rahmen bewegt?

Zudem: Ist es in meiner Situation überhaupt sinnvoll als Einzelunternehmer aufzutreten und nicht etwa eine UG zu gründen? Könnte ich mich bei meiner eigenen UG selbst anstellen & mir ein Gehalt auszahlen lassen? Hätte das irgendwelche Vorteile?

Zudem hab ich einige Fragen, welche Ausgaben ich steuerlich geltend machen kann. Ich arbeite auf meinem Home Office, so dass ich die auf den Raum entfallende Miete zzgl. NK von der Steuer absetze. Auch Fahrtwege wie z.B. zum Casino oder Auslandsaufenthalte, die beruflich anfallen mache ich bei der Steuererklärung geltend. Zum Online Pokern benötige ich aber selbstverständlich einen PC, der zumindest in der Basis ordentlich ausgerüstet werden muss, weil ich neben der Poker Software diverse Analyseprogramme (alle explizit erlaubt) nutze. Mir ist es gelegen meinen PC immer mit recht aktueller Hardware auszustatten. Sagen wir, ich würde mir jedes Jahr einen PC kaufen, könnte ich den dann jedes Jahr von der Steuer absetzen? Gelten für jemanden, der den PC in dieser Art als Arbeitsgerät einsetzt andere Bedingungen als für z.B. reine Office Angelegenheiten.

Ich bin für jegliche Hilfe dankbar!
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