Verlustvortrag Gewerbesteuer - Aufsummierung trotz Berücksichtigung in der Einkommensteuererklärung

Ich hab ein Unternehmen und hab eine Frage zu ...
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Milkaschokolade
Beiträge: 10
Registriert: 12. Mai 2019, 19:03

Verlustvortrag Gewerbesteuer - Aufsummierung trotz Berücksichtigung in der Einkommensteuererklärung

Beitrag von Milkaschokolade »

Guten Tag,

wir betreiben seit 2019 eine Photovoltaik-Anlage (kein Kleinunternehmen).

In 2019 haben wir einen Verlust von 383 Euro erzielt, welcher mit der Einkommenssteuer verrechnet wurde.

In 2020 haben wir einen Verlust von 1032 Euro erzielt, welcher auch mit der Einkommenssteuer verrechnet wurde.

Mir ist jetzt nicht klar, warum der Bescheid über den Gewerbesteuermessbetrag nun einen verbleibenden Verlustvortrag von 1415 Euro aufweist. Natürlich ist das die Summe aus den Verlusten von 2019 und 2020, aber die wurden doch schon mit der Einkommensteuer verrechnet. Was bringt es mir nun also, dass die Verluste aufsummiert wurden...? Werden diese irgendwann (noch einmal) berücksichtigt?

Ich hoffe, meine Frage ist verständlich, ich freue mich auf Hinweise und wünsche einen guten Rutsch in das neue Jahr!
Severina
Beiträge: 1247
Registriert: 3. Dez 2017, 23:48

Re: Verlustvortrag Gewerbesteuer - Aufsummierung trotz Berücksichtigung in der Einkommensteuererklärung

Beitrag von Severina »

Weil es dabei nicht um Einkommensteuer, sondern um Gewerbesteuer geht. Wenn Ihr im nächsten Jahr einen Gewinn erzielt, wird der Verlustvortrag hinsichtlich der Gewerbesteuer mit dem Gewinn verrechnet.

Solange es sich um ein Einzelunternehmen oder eine Personengesellschaft handelt und Eure Anlage nicht so groß ist, dass ein Gewinn von mehr als 24.500 € erzielt wird, wird der Verlustvortrag einfach wirkungslos bleiben.
Milkaschokolade
Beiträge: 10
Registriert: 12. Mai 2019, 19:03

Re: Verlustvortrag Gewerbesteuer - Aufsummierung trotz Berücksichtigung in der Einkommensteuererklärung

Beitrag von Milkaschokolade »

Danke.

24500 Euro werden wir nie erreichen!
Also zahlen wir keine Gewerbesteuer.

Ich hab es jetzt so verstanden, dass der Verlust aus dem Gewerbe mit der Einkommensteuer verrechnet wird, da keine Gewerbesteuer gezahlt wird und der Verlust somit nicht damit verrechnet werden kann.

Und die Aufsummierung der Verluste erfolgt quasi pro forma...?
Tom998
Beiträge: 551
Registriert: 30. Aug 2019, 07:51

Re: Verlustvortrag Gewerbesteuer - Aufsummierung trotz Berücksichtigung in der Einkommensteuererklärung

Beitrag von Tom998 »

Ja. Normalerweise werden in Fällen, in denen die 24.500 offensichtlich nie erreicht werden, aus Vereinfachungsgründen überhaupt keine Messbeträge bzw. Verlustvorträge festgesetzt.
Severina
Beiträge: 1247
Registriert: 3. Dez 2017, 23:48

Re: Verlustvortrag Gewerbesteuer - Aufsummierung trotz Berücksichtigung in der Einkommensteuererklärung

Beitrag von Severina »

"dass der Verlust aus dem Gewerbe mit der Einkommensteuer verrechnet wird, da keine Gewerbesteuer gezahlt wird"

Nicht ganz. Der Verlust aus dem Gewerbe würde auch dann bei der Einkommensteuerveranlagung mit den Einkünften aus anderen Einkunftsarten verrechnet werden, wenn Gewerbesteuer gezahlt werden müsste.

Und zusätzlich würde die gezahlte Gewerbesteuer- abhängig vom örtlichen Hebesatz, meistens anteilig - auf die Einkommensteuer angerechnet werden.
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