Hallo zusammen,
ich habe folgenden hypothetischen Fall: Ein Unternehmen macht zum Abschluss von Jahr 3 das erste mal Gewinn. Nach Abzug des Verlustvortrags der Vorjahre beträgt der steuerliche Gewinn noch 100.000 € - also ganz grob 15.000 € Gewerbesteuer (15%). Die Frage: wann wird die Gewerbesteuer bezahlt?
Überlegungen:
a) wird die gesamte Steuer am Jahresende bzw. in Q1 von Jahr 4 bezahlt ohne das es für Jahr 3 Vorauszahlungen gegeben hat?
b) wenn man davon ausgeht, dass in Jahr 3 ein gewisser Gewinn erzielt wird, werden dann schon in Jahr 3 Vorauszahlungen geleistet ohne sicher zu sein ob der Gewinn tatsächliche eintritt?
c) Gibt es möglicherweise eine ganz andere Herangehensweise?
DANKE VORAB !!
Gewerbesteuer-Vorausz. im ersten Jahr mit Gewinn
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Re: Gewerbesteuer-Vorausz. im ersten Jahr mit Gewinn
Die Gewerbesteuer wird bezahlt, sobald der Gewerbesteuerbescheid von der Gemeinde vorliegt.
Dafür muss
- der Jahresabschluss erstellt
- die Gewerbesteuererklärung gefertigt und eingereicht werden
- der Gewerbesteuermessbescheid vom Finanzamt vorliegen und
- von der Gemeinde verarbeitet werden.
Mit dem Bescheid ergeht dann auch ein Vorauszahlungsbescheid für Jahr 4 ff.
Je nachdem, wann das alles passiert, kann es dazu kommen, dass
die Gewerbesteuer für Jahr 3
die Gewerbesteuer- VZ für Jahr 4
eine Vorauszahlung für Jahr 5
mehr oder weniger gleichzeitig fällig werden.
Dafür muss man also Mittel bereit halten.
Man kann auch beim Finanzamt die Festsetzung eines GewSt-Messbetrags für Vorauszahlungszwecke auf Grundlage einer Gewinnschätzung beantragen. Ändert nichts am zu zahlenden Betrag, die Zahlungen verteilen sich aber auf einen längeren Zeitraum.
Dafür muss
- der Jahresabschluss erstellt
- die Gewerbesteuererklärung gefertigt und eingereicht werden
- der Gewerbesteuermessbescheid vom Finanzamt vorliegen und
- von der Gemeinde verarbeitet werden.
Mit dem Bescheid ergeht dann auch ein Vorauszahlungsbescheid für Jahr 4 ff.
Je nachdem, wann das alles passiert, kann es dazu kommen, dass
die Gewerbesteuer für Jahr 3
die Gewerbesteuer- VZ für Jahr 4
eine Vorauszahlung für Jahr 5
mehr oder weniger gleichzeitig fällig werden.
Dafür muss man also Mittel bereit halten.
Man kann auch beim Finanzamt die Festsetzung eines GewSt-Messbetrags für Vorauszahlungszwecke auf Grundlage einer Gewinnschätzung beantragen. Ändert nichts am zu zahlenden Betrag, die Zahlungen verteilen sich aber auf einen längeren Zeitraum.
Re: Gewerbesteuer-Vorausz. im ersten Jahr mit Gewinn
das ist gut zu wissen, denn das könnte demnächst auch auf mich zukommen. Vielen Dank.Severina hat geschrieben: ↑8. Jan 2021, 15:13 Die Gewerbesteuer wird bezahlt, sobald der Gewerbesteuerbescheid von der Gemeinde vorliegt.
Dafür muss
- der Jahresabschluss erstellt
- die Gewerbesteuererklärung gefertigt und eingereicht werden
- der Gewerbesteuermessbescheid vom Finanzamt vorliegen und
- von der Gemeinde verarbeitet werden.
Mit dem Bescheid ergeht dann auch ein Vorauszahlungsbescheid für Jahr 4 ff.
Je nachdem, wann das alles passiert, kann es dazu kommen, dass
die Gewerbesteuer für Jahr 3
die Gewerbesteuer- VZ für Jahr 4
eine Vorauszahlung für Jahr 5
mehr oder weniger gleichzeitig fällig werden.
Dafür muss man also Mittel bereit halten.
Man kann auch beim Finanzamt die Festsetzung eines GewSt-Messbetrags für Vorauszahlungszwecke auf Grundlage einer Gewinnschätzung beantragen. Ändert nichts am zu zahlenden Betrag, die Zahlungen verteilen sich aber auf einen längeren Zeitraum.