Hallo Zusammen,
ich recherchiere nun schon eine Weile, jedoch finde ich einfach keine Antwort auf meine Frage. Vielleicht kann mir hier jemand weiterhelfen und mir ein gutes Kommentar oder sonstige Rechtsquelle dazu nennen.
Fall:
Es handelt sich um eine Einheits-GmbH & Co. KG
Gesellschafterin: Schmuck GmbH (Komplementärin 0%)
Gesellschaft: Schuck GmbH & Co. KG
Die Schuck KG hat der Schuck GmbH ein verzinsliches Darlehen überlassen. Bei der KG wurden die Zinsaufwendungen bei der Gewinnermittlung iRd Sonderbetriebsausgaben berücksichtigt. Wie sind die Zinsaufwendungen gewerbesteuerlich bei der Schmuck GmbH zu berücksichtigen? Müssen diese nach § 8 Nr. 1 GewStG hinzugerechnet werden?
Vielen Dank schon mal
Hinzurechnung § 8 Nr 1. GewStG - Einheits-KG
Re: Hinzurechnung § 8 Nr 1. GewStG - Einheits-KG
Wenn ich den Sachverhalt recht verstehe, stellt der Zinsertrag Ertrag der Gesamthand und der Zinsaufwand Sonder-BA der GmbH dar. Somit ist es bei dem Gewerbesteuersubjekt KG nicht zu einer Gewinnminderung gekommen, demnach ist auch nichts hinzuzurechnen.
Beim Gewerbesteuersubjekt GmbH erfolgt die Korrektur schon über § 8 Nr. 8 bzw. § 9 Nr. 2 GewStG. Der Gewerbetrag der GmbH muss ja, falls sie keinerlei Erträge oder Aufwendungen "außerhalb" der KG hat, Null betragen.
Ich würde es so lösen:
https://ibb.co/mCszWq4
Beim Gewerbesteuersubjekt GmbH erfolgt die Korrektur schon über § 8 Nr. 8 bzw. § 9 Nr. 2 GewStG. Der Gewerbetrag der GmbH muss ja, falls sie keinerlei Erträge oder Aufwendungen "außerhalb" der KG hat, Null betragen.
Ich würde es so lösen:
https://ibb.co/mCszWq4