Gewerbesteuer-Sparmodell mit Ehepartner = Finanzamt-Anerkennung?

Ich hab ein Unternehmen und hab eine Frage zu ...
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Sven0
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Gewerbesteuer-Sparmodell mit Ehepartner = Finanzamt-Anerkennung?

Beitrag von Sven0 »

Hallo,

angenommen ein verheirateter Einzelunternehmer würde das folgende Gewerbesteuer-Sparmodell anwenden, würde dies vom Finanzamt anerkannt werden?

Ehemann: Einzelunternehmen mit EÜR und Ist-Versteuerung
Ehefrau: "typisch stiller Gesellschafter" des Einzelunternehmens des Ehemanns

Die Einlage der Ehefrau am Unternehmen des Ehemanns beträgt EUR 100.000, die jedoch vom Ehemann geschenkt werden, d.h. der Betrag wird nicht überwiesen und ist somit auch keine gewinnerhöhende Betriebseinnahme.

Der Prozentsatz der Ausschüttung an die Ehefrau wird nach der vom laut iww.de Finanzamt anerkannten Formel:
(15 x Wert des Anteils) / voraussichtlicher Jahres-Durchschnittsgewinn der nächsten 5 Jahre = jährlicher Prozentsatz der Ausschüttung
errechnet.
Bei 100.000 Euro Einlage und 75.000 Euro durchschnittlichen Jahresgewinn wären dies also 20% Ausschüttung pro Jahr.

Jährlich werden 20% des Betriebsgewinns auf das separate Girokonto der Ehefrau überwiesen ("ausgeschüttet"), diese werden als Betriebsausgabe in der EÜR ausgewiesen.
Im Falle eines Betriebsverlustes muss die Ehefrau von ihrem Konto 20% des Verlustes auf das Firmenkonto überweisen. Dies wird deshalb so vereinbart um den Fremdvergleich standhalten zu können und um eine möglichst hohe %-Anteilhöhe verwenden zu können.
Die Ehefrau gibt die Ausschüttung in der Anlage KAP als Einnahme an.

Die Ausschüttung erfolgt jährlich am 30.11. basierend auf dem Vorjahresbetriebsgewinn.

Danke für eure Meinungen im Voraus.
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