Betriebsprüfung = USt. Rückzahlung, jedoch ohne Gewinnminderung?

Ich hab ein Unternehmen und hab eine Frage zu ...
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Sven0
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Registriert: 12. Dez 2013, 22:12

Betriebsprüfung = USt. Rückzahlung, jedoch ohne Gewinnminderung?

Beitrag von Sven0 »

Hallo,

ich hatte eine Betriebsprüfung bei der ich USt. zurückzahlen soll, da für den Gegenstand keine gewerblichen Umsätze erzielt wurden (ist ok, dies konnte nicht vorhergesehen werden).

Laut Gesetz muss man ja "leider" die aus der USt.-Erklärung des Vorjahres erstattete Umsatzsteuer im laufenden Jahr als Betriebseinnahme angeben.
Somit habe ich die erstatteten Umsatzsteuer im darauffolgenden Jahr in der EÜR als "vom Finanzamt erstattete USt." Betriebseinnahme angegeben.
Da ich die Umsatzsteuer ja zurückerstatten werde, muss diese demzufolge aus dem Betriebsgewinn des Folgejahres gestrichen werden, was laut dem Prüfungsbericht nicht erfolgt ist.

Frage: kann das Finanzamt bei einer Betriebsprüfung nur das berücksichtigen was für sie vorteilhaft ist, und alles nicht vorteilhafte ignorieren und nur auf Antrag des Unternehmers berücksichtigen?
Oder ist es sogar nicht möglich dies zu reklamieren, was nicht fair wäre?
Keine Ahnung ob der Prüfer das absichtlich "vergessen" hat oder es sich einfach um einen Fehler handelt.

Ich weiß nur von dem Fall bei Hoeneß, das dies bei Steuerbetrug so ist, aber bei mir ist es ja kein Betrug...
Tom998
Beiträge: 549
Registriert: 30. Aug 2019, 07:51

Re: Betriebsprüfung = USt. Rückzahlung, jedoch ohne Gewinnminderung?

Beitrag von Tom998 »

Bei Gewinnermittlung durch EÜR ist eine Zahlung erst zu berücksichtigen, wenn sie tatsächlich geleistet wird. Ebenso ist eine Einnahme auch dann als Einnahme anzusetzen, wenn sich herausstellt, dass sie im Folgejahr wieder zurückgezahlt wird.
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