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zvE in der EÜR "finden" - Vorsteuerdifferenz ist eingerechnet

Verfasst: 26. Jun 2019, 17:43
von SvenK2019
Hallo,

ich habe festgestellt, dass die angegebene finale Differenz zwischen Einnahmen und Ausgaben in der EÜR auch die Differenz der vereinnahmten und gezahlten Vorsteuer enthält. Da diese jedoch über die Umsatzsteuererklärung erledigt wird, verwundert mich das. Muss man die Vorsteuerdifferenz abziehen, um auf das zvE zu kommen?

:?:

Re: zvE in der EÜR "finden" - Vorsteuerdifferenz ist eingerechnet

Verfasst: 26. Jun 2019, 18:34
von Severina
Da gehen die Begrifflichkeiten munter durcheinander. In der EÜR ist die Umsatzsteuer gewinnwirksam (im Gegensatz zur Bilanz), das ist korrekt. Das gleicht sich jeweils im Folgejahr aus, der Gewinn lt. EÜR ist der Gewinn, da wird nichts mehr hinzu- oder abgerechnet.

Der Gewinn entspricht den Einkünften aus der jeweiligen Einkunftsart, bis zum zvE fehlen noch ein paar Schritte.

Re: zvE in der EÜR "finden" - Vorsteuerdifferenz ist eingerechnet

Verfasst: 2. Jul 2019, 20:47
von SvenK2019
Erstmal herzlichen Dank für ihre Antwort! :)

Hab ich es richtig verstanden:
In der EÜR müssen Umsatzsteuer Ein- und Ausgaben angegeben werden und auch Zahlungen (Umsatzsteuer) an das Finanzamt- innerhalb des Kalenderjahres.
Der Gewinn (Position 219 amtliche EÜR) (zuzüglich gfls. andere Einkünfte) wird dann in der "privaten" Einkommenssteuererklärung ggfls. gemindert um
aussergewöhnliche Belastungen, unter Umständen Pendlerpauschale, Verpflegungsmehraufwand, Kinderfreibeträge usw. und danach ist es erst
das ZvE, was dann dem Einkommenssteuertarif unterliegt.