Rückfrage zu Werbungskosten (Strom, Gas, Internet etc.)

Ich hab ein Unternehmen und hab eine Frage zu ...
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Saicholaro
Beiträge: 2
Registriert: 28. Jan 2018, 18:19

Rückfrage zu Werbungskosten (Strom, Gas, Internet etc.)

Beitrag von Saicholaro »

Guten Abend,

in Vorbereitung meiner 1. Steuererklärung als Kleinunternehmer habe ich eine Rückfrage zu den abziehbaren Werbungskosten.

Ich arbeite von zu Hause am Laptop im Internet und analysiere Suchanfragen im Internet.
Leider steht mir meiner Meinung nach kein Arbeitszimmer zur Verfügung, dass ich als Werbungskosten abziehen kann .
Ich wohne in einer 2 Zimmerwohnung mit einem Wohnzimmer und Schlafzimmer. Außerdem ist an der Wohnung ein Dachzimmer dran, das als Kellerersatz dient.
Dort ein Schreibtisch hinzustellen, um vom Abstellraum zu arbeiten, macht keinen Sinn für mich, da nur ein kleines Fenster im Dachzimmer ist und der Rest für Abstellsachen benutzt wird. Außerdem klappe ich den Laptop auf und arbeite entweder vom Bett, aus der Küche oder im Wohnzimmer. Rein theoretisch würde ein Schreibtisch hereinpassen, aber ich denke, dies als Arbeitszimmer zu verkaufen macht keinen Sinn.

Meine Rückfrage daher, da ich bisher nichts hierzu finden konnte:

Darf ich trotzdem Strom, Gas und Internet von den Werbungskosten abziehen und das ohne vorliegen eines Arbeitszimmer? Was darf ich weiterhin als Werbungskosten in der Wohnung abziehen außer Arbeitsmittel wie z.B. den Laptop?

Vielen Dank und einen schönen Abend.

Viele Grüße
Saicholaro.
Alexander96
Beiträge: 78
Registriert: 11. Jul 2017, 22:05

Re: Rückfrage zu Werbungskosten (Strom, Gas, Internet etc.)

Beitrag von Alexander96 »

Hallo Saicholaro,

grundsätzlich würde ich behaupten, dass alle Ausgaben die du selber tragen musstest und durch dein Gewerbe veranlasst wurden als Betriebsausgaben anerkannt werden müssen.

In Falle eines vorhandenen Abseitszimmers, könnte man die Raumkosten anteilig basierend auf die Flächengröße des Arbeitszimmers im Verhältnis zur gesamten Wohnung ansetzen. Ohne das Arbeitszimmer müssten die tatsächlich auf deine gewerbliche oder berufliche Tätigkeit anfallenden Kosten glaubhaft und nachweislich dem Finanzamt dargestellt werden.
Da es nun aber in der Praxis nicht leicht ist Stromkosten die z. B. ein Laptop während der betrieblichen Inanspruchnahme verursacht genau nachzuweisen, wird das Finanzamt solche Ansätze im Zweifelsfall eher ablehnen. Eine einfache alternative, welche erfahrungsgemäß im Normalfall vom Finanzamt akzeptiert wird, ist die Angabe eines Pauschalbetrags für die gesamten Raumkosten ohne Einzelnachweis. Dieser Betrag wird so ca. 50 EUR betragen pro Monat.

Ein häusliches Arbeitszimmer in einer 2 Zimmerwohnung wird mit sehr hoher Wahrscheinlichkeit abgelehnt, also ist das oben genannte – meines Wissens nach – die für dich sinnvollste Methode noch anteilig Kosten anzusetzen.
Zusätzlich kannst du noch Telekommunikationskosten und einfach grundsätzlich alles was dir einfällt an Ausgaben, die du i.V.m. deinem Betrieb hattest (Ordner, Stifte, Papier, Druckerpatronen, usw. je nach Betrieb...) und auch glaubhaft dem Finanzamt (auf deren Anfrage aber nur) begründen kannst. Selbst ohne für den Betrieb gedachten Schreibtisch, kannst du deinen Esszimmertisch mit 50 % angeben sowie auch einen Stuhl. Dein Laptop übrigens auch nur zu 50 %, wenn du nicht nachweisen kannst, dass du ihn zu mehr als 50 % betrieblich nutzt (idR werden nur 50 % anerkannt bei gerade PCs etc.). Eine 100 % betriebliche Nutzung kannst du immer verlässlich dann begründen, wenn du z. B. einen zweiten Laptop hast, den du ausschließlich privat nutzt.


Abschließend zitiere ich einfach noch das hier:
"Betrieblich veranlasst sind alle Aufwendungen, die in tatsächlichem, sachlichem oder wirtschaftlichem Zusammenhang mit dem Betrieb stehen. Ob die Aufwendungen notwendig, üblich angemessen oder zweckmäßig sind, ist für den Abzug von Aufwendungen ohne Bedeutung."
Alexander

Wenn es um viel Geld geht, lohnt sich der Gang zum Steuerberater auf jeden Fall ;)
Saicholaro
Beiträge: 2
Registriert: 28. Jan 2018, 18:19

Re: Rückfrage zu Werbungskosten (Strom, Gas, Internet etc.)

Beitrag von Saicholaro »

Hallo Alexander,

vielen Dank für die Rückmeldung.
Die 50,00€ habe ich z.Z. noch nicht eingetragen in das Programm. Mit den 50,00€ würde ja dann auch Strom/Gas abgegolten sein. Die Internetkosten
würde ich dann seperat absetzen.

In welcher Zeile kann ich die 50,00€ absetzen in der Steuerklärung?

Schon mal vielen Dank für die informative Antwort und

Viele Grüße
Saicholaro
Alexander96
Beiträge: 78
Registriert: 11. Jul 2017, 22:05

Re: Rückfrage zu Werbungskosten (Strom, Gas, Internet etc.)

Beitrag von Alexander96 »

Ich würde es in Zeile 39 der Analge EÜR eintragen.
Alexander

Wenn es um viel Geld geht, lohnt sich der Gang zum Steuerberater auf jeden Fall ;)
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