Hallo zusammen,
es geht um folgendes Anliegen welches eine leichte Vermischung zwischen Firmen und Privatrecht darstellt. Sollte dies das falsche Unterforum darstellen, bitte ich um Verschiebung.
Ich war Kommanditist bei einer GmbH & Co. KG, diese ist Insolvent gegangen. Aufgrund einiger Fehler in der Buchhaltung wurden die Abschlüsse zu spät erstellt und lagen bei Insolvenz nur unzureichend vor. In der Funktion als Kommanditist war ich jedoch eher Investor und habe weiterhin beruflich eine anderew Tätigkeit als Angestellter ausgeführt.
Nun wird mir privat ein Gewinn i.H.v. Summe X angerechnet, ich habe jedoch NIE Leistungen aus der Firma, sei es Gehalt, Gewinnausschüttung o.Ä. erhalten.
Ferner habe ich meine Stammeinlage i.H.v. X und eine Bürgschaft i.H.v. X verloren, was auch den angerechneten Gewinn um ein vielfaches übersteigt. Müsste dies nicht gegen gerechnet werden?
Trotzdem rechnet das FA nun diesen festgesetzten "Gewinn" auf meine private Einkommenssteuer an.
Hierauf werde ich Einspruch einlegen. Ich habe weder Gewinn noch Verluste der Einlagen angegeben bei der Steuererklärung, da es sich um die aus dem vergangenen Jahr handelte, die Insolvenz ist im lfd. Jahr eingetreten. Heißt dies evtl. das ich erst die Steuern zahlen muss aber dann durch den enormen Verlust quasi in diesem Jahr wieder eine entsprechende Erstattung erhalte?
Ist hier etwas besonderes bei zu beachten odewr reicht es die Situation an sich zu schildern?
Vielen Dank für die Hinweise im Vorraus.
Gewinnfeststellung bei Insolvenz - Einkommenssteuer
Re: Gewinnfeststellung bei Insolvenz - Einkommenssteuer
Wurde bei der GmbH & Co KG ein Bescheid über die gesondeete und einhetiliche Feststellung erstellt?
Wenn ja, musst du zwingend dort Einspruch einlegen, nicht bei deinem Einkommensteuerbescheid !!!!!
Wenn ja, musst du zwingend dort Einspruch einlegen, nicht bei deinem Einkommensteuerbescheid !!!!!
Steuerliche Fragen über PN werden nicht beantwortet, dafür ist das Forum für alle da.
Re: Gewinnfeststellung bei Insolvenz - Einkommenssteuer
Ja das ist auch geschehen, also nehme ich an ich muss bei beidem einspruch einlegen?
Re: Gewinnfeststellung bei Insolvenz - Einkommenssteuer
Steuerliche Fragen über PN werden nicht beantwortet, dafür ist das Forum für alle da.
Re: Gewinnfeststellung bei Insolvenz - Einkommenssteuer
Hallo,
ich habe nun Einspruch eingelegt zumindest gegen die private Gewinnfeststellung. Dieser wurde soweit anerkannt.
Nun steht in dem Schreiben vom Finanzamt abschließend in etwa:
"Sehen Sie den Einspruch als erledigt an wenn Ihnen Sonderbetriebsausgaben i.H. der Bürgschaft und Einkünfte der Gesellschaft auf 0€ bescheinigt werden?"
Stellt sich die Frage reicht das oder soll ich mir irgend ein anderes offizielles Dokument aushändigen lassen o.Ä.?
Vielen Dank!
ich habe nun Einspruch eingelegt zumindest gegen die private Gewinnfeststellung. Dieser wurde soweit anerkannt.
Nun steht in dem Schreiben vom Finanzamt abschließend in etwa:
"Sehen Sie den Einspruch als erledigt an wenn Ihnen Sonderbetriebsausgaben i.H. der Bürgschaft und Einkünfte der Gesellschaft auf 0€ bescheinigt werden?"
Stellt sich die Frage reicht das oder soll ich mir irgend ein anderes offizielles Dokument aushändigen lassen o.Ä.?
Vielen Dank!