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Steuerliche Gewinn

Verfasst: 27. Jun 2012, 14:35
von bachelor
hallo zusammen

habe folgendes problem.
wenn man den steuerlichen gewinn für eine kapitalgesellschaft "gmbh" ermittelt.
muss man dann vom handelsrechtlichen jahresüberschuss , erstmal das gehalt
abziehen ???

habe hier aufgaben vorliegen, wo es einmal für 2009 gemcht wurde, dann wiederum nicht
und bei 2012 ebenso nicht abgezogen wurde
bitte um hilfe :?
könnt mir gern auch auf meine private email schfreiben
jamalian@live.de

gruß bachelor

Re: Steuerliche Gewinn

Verfasst: 12. Jul 2012, 10:34
von stk-spielmann.de
Nein, Gehälter sind bei der GmbH immer Betriebsausgabe, handelsrechtlich und steuerrechtlich.
Es kann sein dass es sich bei der einen Gesellschaft um eine Personengesellschaft (KG, GmbH&Co.KG) handelte.
Dort sind Gehälter unter Umständen steuerrechtlich lediglich als Gewinnvorabvergütung zu behandeln.
Handelsbilanzgewinn + Gewinnvorab = steuerlich zu verteilender Gewinn

Schöne Grüße
Patrick Spielmann