Verlustvortrag vor Existenzgründung
Verfasst: 27. Mai 2011, 11:01
Hallo !
Folgendes Szenario:
Ich habe am 1.1.2011 ein Einzelunternehmen gegründet, habe allerdings in den Monaten davor im Jahr 2010 bereits etliche Ausgaben (Renovierung, Materialbeschaffung, ...) hierzu gehabt.
Ich bin zwar Student, allerdings habe ich bereits 2010 als freier Mitarbeiter in einem Nachhilfeunternehmen Einkommen (gesamt nur 800€) erzielt, welche ich laut Finanzamt mit den Ausgaben für mein Unternehmen verrechnen muss.
Meine Fragen:
1. Korrigiert mich wenn ich es falsch verstanden habe, aber soweit ich weiss, muss ich keine Steuererklärung 2010 abgeben, sondern dort nur "Erklärung zur Feststellung des verbleibenden Verlustvortrages" ankreuzen und dann die Anlagen "Einkünfte aus selbstständiger Arbeit" für meine Einkommen als Nachhilfelehrer und "Einkünfte aus Gewerbebetrieb" abgeben !?
2. Kann ich letztgenannte Anlage auch abgeben, obwohl mein Einzelunternehmen erst am 1.1.2011 startete, aber ich eben zuvor schon Ausgaben dafür tätigte ?
3. Muss ich für meine Ausgaben dann einfach in der ersten Zeile der Anlage "1. Betrieb" hinten eine NEGATIV-Zahl (~5000€) hineinschreiben und da es noch keine Einnahmen gab muss ich auch keine EÜR hinzufügen ?
Dann bekomme ich vom Finanzamt einen Bescheid zurück über meinen Verlustvortrag, welchen ich dann in der Einkommenssteuererklärung für 2011 erst einbinde und fertig, oder?!
Mit freundlichen Grüßen,
Overlord
Folgendes Szenario:
Ich habe am 1.1.2011 ein Einzelunternehmen gegründet, habe allerdings in den Monaten davor im Jahr 2010 bereits etliche Ausgaben (Renovierung, Materialbeschaffung, ...) hierzu gehabt.
Ich bin zwar Student, allerdings habe ich bereits 2010 als freier Mitarbeiter in einem Nachhilfeunternehmen Einkommen (gesamt nur 800€) erzielt, welche ich laut Finanzamt mit den Ausgaben für mein Unternehmen verrechnen muss.
Meine Fragen:
1. Korrigiert mich wenn ich es falsch verstanden habe, aber soweit ich weiss, muss ich keine Steuererklärung 2010 abgeben, sondern dort nur "Erklärung zur Feststellung des verbleibenden Verlustvortrages" ankreuzen und dann die Anlagen "Einkünfte aus selbstständiger Arbeit" für meine Einkommen als Nachhilfelehrer und "Einkünfte aus Gewerbebetrieb" abgeben !?
2. Kann ich letztgenannte Anlage auch abgeben, obwohl mein Einzelunternehmen erst am 1.1.2011 startete, aber ich eben zuvor schon Ausgaben dafür tätigte ?
3. Muss ich für meine Ausgaben dann einfach in der ersten Zeile der Anlage "1. Betrieb" hinten eine NEGATIV-Zahl (~5000€) hineinschreiben und da es noch keine Einnahmen gab muss ich auch keine EÜR hinzufügen ?
Dann bekomme ich vom Finanzamt einen Bescheid zurück über meinen Verlustvortrag, welchen ich dann in der Einkommenssteuererklärung für 2011 erst einbinde und fertig, oder?!
Mit freundlichen Grüßen,
Overlord