Hallo zusammen,
angenommen: im 1. Hj. 2021 wurde eine Neustarthilfe beantragt, bewilligt und ausgezahlt. Nach Abrechnung im Dezember wurde festgestellt, dass die Hilfe komplett zurück bezahlt werden muss.
Die Neustarthilfe geht in 2021 komplett in den Gewinn rein (war ja auch bekannt). Die Rückzahlung wird 2022 sein.
Frage: Läuft das dann unter Betriebsausgaben?
Frage: gibt es vorab eine Möglichkeit, Betriebseinnahme 2021 mit Betriebsausgabe 2022 zu verrechnen?
Vielleicht kennt ja jemand solch einen Fall
Vielen lieben Dank im voraus!
Whoopi vom GalaBau