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Restschuld Auftraggeber 2019 in Steuererklärung 2020

Verfasst: 16. Okt 2021, 13:42
von mkh-kleingewerbe
Guten Tag die Damen und Herren,

Ich habe ein Kleingewerbe und mache meine Steuerklärung selbst.
Nun habe ich angesichts der ESTE 2020 die Frage, wie ich mit einer Rest-Teilschuld eines Auftraggebers aus einer von mir erstellten Rechnungen von 2019 verfahre, die in 2020 teils gezahlt wurde aber der Restbetrag nicht mehr beglichen werden wird da der AUftraggeber ins Ausland abgewandert ist. Kann der Restschuldbetrag in der ESTE 2020 von den Gewinnen abgezogen werden auch wenn es um 2019 geht (in der ESTE 2019 wurde der volle Betrag als Gewinn angegeben obschon nicht erhalten.).

Danke für den Rat :)
Besten Gruß
Markus

Re: Restschuld Auftraggeber 2019 in Steuererklärung 2020

Verfasst: 16. Okt 2021, 16:21
von Severina
Wenn Du ein 'Kleingewerbe' hast, wirst Du doch vermutlich Deinen Gewinn mittels Einnahme-Überschuss-Rechnung
ermitteln. Wenn das aber so ist - wieso hast Du denn dann in 2019 den vollen Betrag als Einnahme (nicht Gewinn)
angegeben? Bei der Einnahme-Überschuss-Rechnung ist doch nach dem Zufluss-Abfluss-Prinzip zu verfahren, das
ist doch hoffentlich bekannt?

Hast Du einen Bescheid für 2019 erhalten und ist dieser rechtskräftig geworden?