Buchwert ermitteln landw. Grundstück

Ich hab ein Unternehmen und hab eine Frage zu ...
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Sunny
Beiträge: 74
Registriert: 11. Jun 2015, 16:58

Buchwert ermitteln landw. Grundstück

Beitrag von Sunny »

Hallo zusammen,

habe eine Frage zur Ermittlung des Buchwert eines landw. Grundstücks:

13a-Landwirt - Verkauf landwirtschaftliches Grundstück (Grün-/Ackerland), das am 30.6.1970 bereits zum Anlagevemögen gehört hat. Ein Anlagenverzeichnis wird nicht geführt.

Eine Acker- oder Grünlandzahl ist ebenfalls nicht bekannt.

Laut Katasteramt/Vermessungsamt liegt keine Ertragsmesszahl 1.7.1970 vor und es soll beim Finanzamt angefragt werden.
Finanzamt sagt, es liegt keine Ertragsmesszahl vor und es soll der Einfachheit halber eine Ertragsmesszahl von 124€ (nicht DM) verwendet werden.

8x 124€ = 992,00€ <-- Das ergibt doch keinen Sinn und kann nicht der Buchwert gem. § 55 EStG sein.

Vorstellen könnte ich mir noch, dass die 124€ pro Ar sind - dann kämen wir bei 282,29 Ar auf 35.003,96€, was mir als Buchwert realistisch erscheinen könnte.

Hat jemand eine Ahnung, wie man bei der Buchwertermittlung verfährt, wenn das Katasteramt keine Ertragsmesszahlen hat bzw. wie das mit der Berechnung mit dem durch das Finanzamt bereitgestellten Wert läuft?

Danke für Eure Hinweise.

Gruß Sunny
Der Eintrag stellt keine (steuer)rechtl. Beratung dar, sondern gibt nur die Meinung des Verfassers wieder. Für eine Rechts- oder Steuerberatung wenden Sie sich an den/die SteuerberaterIn Ihres Vertrauens. Für evtl. entstandene Schäden wird nicht gehaftet.
Severina
Beiträge: 1246
Registriert: 3. Dez 2017, 23:48

Re: Buchwert ermitteln landw. Grundstück

Beitrag von Severina »

Erst mal: die EMZ hat überhaupt keine Einheit, weder DM noch €.

In § 55 EStG heißt es ja ausdrücklich "der Betrag in Deutsche Mark, der sich ergibt, wenn die für das Flurstück am 1. Juli 1970 im amtlichen Verzeichnis nach § 2 Absatz 2 der Grundbuchordnung (Liegenschaftskataster) ausgewiesene Ertragsmesszahl vervierfacht wird" - erst hier kommt also die Einheit ins Spiel.

Wenn Dir tatsächlich "124 €" als EMZ genannt worden sind, ist das schlicht falsch.

NRW kann man bei www.boris.nrw.de die durchschnittliche EMZ je Gemarkung ermitteln - und ja, die gilt je Ar, damit könntest Du die 124 überprüfen.

Für Hessen kenne ich das hier:

https://www.hlnug.de/themen/boden/auswertung/kompensationsflaechen-naturschutz/tabelle-emzar

Jetzt musst Du nur noch rausfinden, wie das in Deinem BL ist.
Severina
Beiträge: 1246
Registriert: 3. Dez 2017, 23:48

Re: Buchwert ermitteln landw. Grundstück

Beitrag von Severina »

1,24 €/m² erscheinen aber durchaus realistisch. Kommt natürlich drauf an, wo das Grundstück liegt.
Sunny
Beiträge: 74
Registriert: 11. Jun 2015, 16:58

Re: Buchwert ermitteln landw. Grundstück

Beitrag von Sunny »

Hallo Severina,

vielen Dank für Deine Ausführungen. Ja, mir kommt das mit den 124€ als Ertragsmesszahl eben auch suspekt vor.

Ich weiss, andere Bundesländer gehen "freizügiger" mit den Daten um als es in Bayern der Fall ist. Hier kann man sich einen Wolf suchen und muss oft feststellen, dass die ganze Zeit für die Suche/Recherche für die Tonne war.

Ja, mir geht es wie Dir, dass mir die 1,24€/m² realistisch erscheinen.

Ich habe die Frage an den Steuerberater weitergerecht für welchen ich diesen Fall bearbeite.
Bin auf seine Antwort sehr gespannt, wenn er wieder aus dem Urlaub zurück ist ;)

Jedenfalls herzlichen Dank für Deine Unterstützung.

Grüße

Sunny
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