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Gewinn aus UG als Anrechnung auf Rente ab 63

Verfasst: 20. Jun 2021, 09:26
von jonson
Hallo, vielleicht kann mir jemand helfen. Ich gehe im Januar 2022 mit 63 in Rente. Diese wird bei Hinzuverdienst gekürzt. Ich plane ein UG, an der ich mit 51 % beteiligt bin und arbeite dort als Selbstständiger. Mir ist klar, dass ein Gewinn auf meine Rente angerechnet wird. Kann ich dass vermeiden, indem beschlossen wird, dass der gesamte Jahresgewinn als Gewinnrücklage in der UG verbleibt?

Re: Gewinn aus UG als Anrechnung auf Rente ab 63

Verfasst: 20. Jun 2021, 11:26
von taxpert
jonson hat geschrieben:arbeite dort als Selbstständiger.
Dann werden Sie wohl eine Rechnung an die UG schreiben wenn sie für diese arbeiten, oder? Oder wie soll man diesen Satz verstehen?

Kurzversion:
Wenn Sie unentgeltlich für die UG arbeiten, dann wird bei Ihnen auch nichts angerechnet! Die Krux dabei ist natürlich, dass das Geld dann auch tatsächlich der UG gehört und eben nicht Ihnen!

Sobald das Geld die UG verlässt und zu Ihnen wandert, sei es über eine Rechnung als Selbständiger, Gehalt als Angestellter oder Ausschüttung als Anteilseigner, laufen Sie Gefahr, dass auf Ebene der SozVers etwas „passiert“.

taxpert

Re: Gewinn aus UG als Anrechnung auf Rente ab 63

Verfasst: 20. Jun 2021, 11:36
von jonson
Vielen Dank für die ausführliche Antwort. "Arbeite dort als Selbständiger" sollte bedeuten, dass ich mit der 51 % Beteiligung den Status als selbständiger Unternehmer habe. Ich schreibe keine Rechnungen, sondern meine Arbeit dient einzig und allein dem Vermögenszuwachs der UG. Dort kann er auch für Jahre bleiben, da ich quasi ein Unternehmen aufbauen möchte. Wenn ich es richtig verstehe, muss ich dann keine Rentenkürzung hinnehmen?