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§9 Abs.4a EStG sieht keine Mindestentfernung, sondern nur die zeitliche Komponente vor.Oder ist es rein von der Zeit, die ich vom Home-Office weg bin, abhängig?
muss unterwegs EssenHallo zusammen,
bin selbständig im Home-Office (Hamburg) und im Außendienst in ganz Norddeutschland unterwegs. Frage: Wann darf ich bei Abwesenheiten über 8 Stunden die Verpflegungspauschale ansetzen? Bei Fahrten außerhalb Hamburgs ist das weitestgehend klar, aber was passiert, wenn ich 13 Stunden am Stück innerhalb Hamburgs zu verschiedenen Zielen unterwegs bin? Oder zu einer Messe in Hamburg insgesamt über 12 Stunden außer Haus bin?
Ist nur die Entfernung des Ziels zum Home-Office ausschlaggebend?
Der Ort als solcher (Hamburg = keine Dienstreise, Seevetal = außerhalb = Dienstreise, unabhängig von den Kilometern?
Oder ist es rein von der Zeit, die ich vom Home-Office weg bin, abhängig?
Vielen Dank für die Hilfe
A. Meier
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