Wenn ich als Kleinunternehmer die Gewinnermittlung mache, buche ich Wareneingang als Ausgaben.
Jetzt habe ich Rechnungen, bei denen 3% Skonto gewährt wurde. Nehme ich hier als Wert für die Ausgabe den Rechnungsbetrag oder den Rechnungsbetrag abzüglich Skonto? Zweiter würde logischerweise geringer ausfallen. Es geht mir hier ausdrücklich nicht um die Umsatzsteuer, denn mit dieser habe ich als Kleinunternehmer sowieso nichts zu tun.
Gewinnermittlung als Kleinunternehmer: Skonto bei Wareneingang
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Re: Gewinnermittlung als Kleinunternehmer: Skonto bei Wareneingang
Sie können selbstverständlich als Ausgabe nur das ansetzen, was Sie auch tatsächlich ausgegeben haben.