Erweiterung oder Neugründung sinnvoll?

Ich hab ein Unternehmen und hab eine Frage zu ...
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abrakadabra
Beiträge: 1
Registriert: 19. Sep 2019, 18:45

Erweiterung oder Neugründung sinnvoll?

Beitrag von abrakadabra »

Hallo,

ich bin selbstständig als Werbetexter und auch in Versicherungsfragen sehr erfahren, sodass ich nun meine Dienstleistungen auf dem Markt als Versicherungsmakler anbieten möchte.

Nun hat mir das Gewerbeamt die Empfehlung gegeben, dass ich die Anmeldung meines Betriebes zusammenfassen soll, sprich "Erstellung von Werbetexten, Vermittlung von Versicherungen nach $34d GewO". Damit kann ich Geld bei der Anmeldung und späteren Änderungen sparen. Auch die IHK (Erlaubnisprozess) gab von sich aus den Tipp, beide Tätigkeiten zusammenzufassen. Persönlich finde ich diesen Weg attraktiv und praktisch.

Meine Idee war ursprünglich, dass ich beide Tätigkeiten in jeweils eigenständigen Unternehmen trenne. Für die Tätigkeit als Werbetexter kann ich USt. abziehen und B2B-Leistungen günstig versteuern. Als Versicherungsmakler zahle ich bekanntlich keine Umsatzsteuer auf Provisionen.

Könnte es bei der Berechnung der Einkünfte seitens des Finanzamts Probleme geben, wenn ich beide Tätigkeiten in ein Unternehmen zusammenfasse? Ich habe mal in einem Forum gelesen, man dürfe umsatzsteuerfreie und umsatzsteuerpflichtige Branchen nicht einfach mal so zusammenlegen. Angeblich seien dann Betriebsprüfungen vorprogrammiert.

Ich würde mich über einen Ratschlag freuen.
taxpert
Beiträge: 790
Registriert: 19. Jun 2017, 14:51

Re: Erweiterung oder Neugründung sinnvoll?

Beitrag von taxpert »

abrakadabra hat geschrieben: Könnte es bei der Berechnung der Einkünfte seitens des Finanzamts Probleme geben, wenn ich beide Tätigkeiten in ein Unternehmen zusammenfasse?
Aus Sicht der USt gibt es nur einen Unternehmer! Egal ob Du nun zwei getrennte Gewinnermittlungen oder eine einheitliche Gewinnermittlung machst, es läuft alles in eine USt-Erklärung hinein! Das daraus resultierende "Problem" ist der VoSt-Abzug aus gemeinsamen Kosten beider Tätigkeiten. Die vorzunehmende Aufteilung kann natürlich zu einer Überprüfung im Rahmen einer UStSoPr führen.

taxpert
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