Hallo,
aufgrund von Folgeanpassungen einer Außenprüfung für die Jahre 2013-2016 hat sich mein Verlust im Jahr 2017 um 500 Euro erhöht. Wenn ich jetzt eine berichtigte Steuererklärung für 2017 abgebe, kann ich dann den höheren Verlust nach 2016 rücktragen, auch wenn bereits der Vorbehalt der Nachprüfung des Steuerbescheides für 2016, der aufgrund der Außenprüfung erging, aufgehoben wurde? Oder kann ich nur den bisherigen Verlustrücktrag geltend (entspricht dem Bescheid 2016 der Außenprüfung) machen und die 500 Euro vortragen?
Danke für eure Antworten.
Höhe Verlustrücktrag
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Re: Höhe Verlustrücktrag
"mein" Verlustvortrag?? Es geht um KöSt/GmbH!?
Re: Höhe Verlustrücktrag
Sorry,habe mich falsch ausgedrückt. Ja von der GmbH.
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Re: Höhe Verlustrücktrag
das macht doch der Prüfer: geänderet Bescheide nach BP - Verlustrücktrag für KöSt: mal nachlesen: lässt sich mit einem Klick finden!
Re: Höhe Verlustrücktrag
Mir geht es darum, ob der Bescheid für 2016 hinsichtlich dem neuen Verlustrücktrag noch geändert werden kann. Die Außenprüfung ist bereits abgeschlossen und die geänderten Bescheide sind bereits ergangen (mit altem Verlustrücktrag aus 2017) und der Vorbehalt der Nachprüfung ist bereits aufgehoben. Falls nicht, müssen doch die 500 nach 2018 vorgetragen werden.