Steuerliches Einlagekonto: Einbringung von Beteiligung in UG

Ich hab ein Unternehmen und hab eine Frage zu ...
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HRoark
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Steuerliches Einlagekonto: Einbringung von Beteiligung in UG

Beitrag von HRoark »

Hallo,

in 2018 habe ich eine UG als Beteiligungsgesellschaft neu gegründet und im Zuge der Gründung Anteile an einer anderen UG, die ich zuvor privat gehalten hatte, in die neue Beteiligungs-UG eingebracht. Die Beteiligung habe ich aktiviert und als Kapitalrücklage gebucht.

Wie ist diese Beteiligung in der Körperschaftssteuererklärung, konkret im steuerlichen Einlagekonto zu berücksichtigen?

Ich bin mir unsicher ob in der Anlage KSt 1 F Zeile 49 oder Zeile 50 relevant ist. Könnten sie mich aufklären, worin genau der Unterschied besteht?

Daraus ergibt sich ja dann in der Anlage GK zwangsläufig ein Eintrag in Zeile 63 oder Zeile 49, was den Jahresfehlbetrag entweder mindert oder steigert, jedoch sollte die Einlage ja letztlich keine Auswirkung auf das Jahresergebnis haben oder? Muss ich an anderer Stelle einen Eintrag vornehmen, der den hinzugefügten oder abgezogenen Betrag entsprechend wieder ausgleicht?

Ich bedanke mich schon jetzt vielmals für jegliche Hilfestellung!
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