Gem. § 8 (1) KStG wird der Verlustabzug nach dem §10d EStG berechnet. Wieso wird er nicht nach § 8c KStG berechnet?
Wo liegt der Unterschied?
Danke.
Verlustabzug bei Körperschaftsteuer
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Re: Verlustabzug bei Körperschaftsteuer
§8c KStG regelt die Beschränkung des Verlustabzugs bei der Übertragung/Veräußerung von Anteilen an Kapitalgesellschaften und nicht die Berechnung der Höhe des Verlusts.
Re: Verlustabzug bei Körperschaftsteuer
Alles klar, danke.