Betriebsprüfung
Verfasst: 6. Okt 2012, 10:56
Hallo,
vielleicht hat einer das ja schon einmal gehabt: Sachverhaltsschilderung:
Die X-GmbH wird durch notariellen Vertrag zu 01.01.2008 gegründet. Die Gründung erfolgt gemäß § 123 Absatz 3 UmwG als Sachgründung durch Ausgliederung eines selbstständig geführten Teilbetriebes zu Buchwerten. Bei den notariellen Urkunden ist dem Notar ein Fehler unterlaufen, im Gründungsvertrag wird auf die Kapitalerhöhung verzichtet § 54 UmwG, die Anwendung des § 54 ist jedoch im Falle der Ausgliederung nach § 125 Satz 1 UmwG ausgeschlossen.
Handelsrechtlich ist das nicht das Problem weil § 131 UmwG alle handelsrechtlichen Fehler eines solchen Vorganges mit der Eintragung ins Handelsregister heilt.
Steuerlich ist das Problem tiefgreifender, der Betriebsprüfer deckt nun die stillen Resreven auf, da die Ausgliederung nun durch eine verdeckte Einlage erfolgt ist und das Besteuerungsrecht der Bundesrepublik Deutschland nicht mehr sicher gestellt ist. Der Betriebsprüfer macht eine Betriebsaufgabe nach § 16 Absatz 3 EStG draus. Eine Buchwertfortführung nach § 6 Absatz 3 EStG schließt der Prüfer auch aus.
Kann mir da jemand ein paar Tipps zu geben?
vielleicht hat einer das ja schon einmal gehabt: Sachverhaltsschilderung:
Die X-GmbH wird durch notariellen Vertrag zu 01.01.2008 gegründet. Die Gründung erfolgt gemäß § 123 Absatz 3 UmwG als Sachgründung durch Ausgliederung eines selbstständig geführten Teilbetriebes zu Buchwerten. Bei den notariellen Urkunden ist dem Notar ein Fehler unterlaufen, im Gründungsvertrag wird auf die Kapitalerhöhung verzichtet § 54 UmwG, die Anwendung des § 54 ist jedoch im Falle der Ausgliederung nach § 125 Satz 1 UmwG ausgeschlossen.
Handelsrechtlich ist das nicht das Problem weil § 131 UmwG alle handelsrechtlichen Fehler eines solchen Vorganges mit der Eintragung ins Handelsregister heilt.
Steuerlich ist das Problem tiefgreifender, der Betriebsprüfer deckt nun die stillen Resreven auf, da die Ausgliederung nun durch eine verdeckte Einlage erfolgt ist und das Besteuerungsrecht der Bundesrepublik Deutschland nicht mehr sicher gestellt ist. Der Betriebsprüfer macht eine Betriebsaufgabe nach § 16 Absatz 3 EStG draus. Eine Buchwertfortführung nach § 6 Absatz 3 EStG schließt der Prüfer auch aus.
Kann mir da jemand ein paar Tipps zu geben?